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Nur durch Zufall wurde Marihuana-Plantage entdeckt – Herforder (44) vor Gericht

Wasserschaden offenbart Drogenanbau

Herford (WB). Wie der Zufall so spielt: Nur weil eine Wohnung an der Damaschkestraße einen Wasserschaden hatte, wurde dort im April vergangenen Jahres eine Drogenplantage entdeckt. Der Mieter muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Bielefeld verantworten – wegen Verdachts des bewaffneten Drogenhandels.

Bernd Bexte

Der Angeklagte gab zu, pro Tag sechs Gramm Marihuana zu konsumieren. Mit einer bei ihm gefundenen Zwille und Stahlkugel-Munition will er lediglich Eichhörnchen gejagt haben. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen vor, in der ausschließlich zum Drogenanbau angemieteten Wohnung eine professionell eingerichtete Marihuanaplantage betrieben zu haben. Deren Ertrag sei für den Weiterverkauf bestimmt gewesen. Bei einer Durchsuchung stellte die Polizei dort 133 Marihuanapflanzen sicher, jeweils 50 bis 70 Zentimeter hoch. Der Mindestertrag einer Ernte soll 3,3 Kilogramm Marihuana betragen haben. Bei jährlich drei möglichen Ernten kämen so mindestens zehn Kilogramm zusammen.

Was die Sache für den Herforder besonders gravierend machen könnte: Griffbereit in einem Regal fand die Polizei eine Zwille mit Munition – Stahlkugeln mit einem Durchmesser von etwa einem Zentimeter. Laut Anklage erfüllt dies den Straftatbestand des bewaffneten Drogenhandels, was deutlich strafverschärfend wirken könnte. Der Mann ist nicht vorbestraft. Er erläutert vor der 2. Strafkammer, dass er die Hanfpflanzen ausschließlich für den Eigengebrauch angebaut habe. Zudem habe er die Wohnung nicht eigens für die Marihuanagewinnung gemietet. Dies sei sein eigentliches Zuhause gewesen, er sei zwischenzeitlich nur zu seiner Lebensgefährtin gezogen.

Eine Zwille „zum Eichhörnchen jagen“

Der Hartz-IV-Empfänger, der sich nach eigenen Angaben ehrenamtlich engagiere, gab an, seit seiner Jugend ausgiebig zu kiffen. Der Tagesbedarf liege bei sechs Gramm Marihuana. Auch seine Freundin spräche dieser Droge regelmäßig zu, so dass die angebaute Menge durchaus im Eigenkonsum verbraucht werden könne, sagte sein Verteidiger Clemens Louis (Essen). Er stellte zudem in Abrede, dass die gefundene Zwille dem Waffenrecht unterliege, womit der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels hinfällig sei. „Das ist er eh schon, da mein Mandant das Marihuana gar nicht verkauft hat.“ Es seien auch keine entsprechenden Utensilien wie etwa eine Feinwaage oder Portionierbeutel gefunden worden.

Aber wofür die Zwille? Der Angeklagte wartete mit einer kuriosen Erklärung auf: „Damit habe ich Eichhörnchen gejagt.“ Für Richter Carsten Wahlmann spielt sie aber offenbar doch eine Rolle. Er demonstrierte deren Funktion im Gerichtssaal, in dem er eine Kugel verschoss. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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