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Verwaltung des Kreises Herford rät angesichts aktueller Corona-Zahlen zum Verzicht

Besser kein Martinssingen und Halloween

Kreis Herford (WB). Angesichts der aktuellen Corona-Zahlen rät die Kreisverwaltung von Aktivitäten zu Halloween und dem Martinssingen dringend ab. Am Dienstag sind 77 neue Fälle gemeldet worden, der Inzidenzwert beträgt 144,1. Zwölf Menschen sind wegen Corona in stationärer Behandlung.

Die Karte zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen im Kreis Herford.

Bei den aktuellen Fällen handele es sich überwiegend um Kontaktpersonen zu bereits Infizierten, so die Mitteilung des Kreises. „Darunter sind Familienangehörige und Freunde, vereinzelt auch Arbeitskollegen.“ Ebenso gehören 23 Reiserrückkehrer zu den 400 aktuell bestätigten Fällen. Ein Infektionsschwerpunkt sei weiterhin nicht zu erkennen. Bis auf die Bünder Firma Gerresheimer mit 30 Infizierten gibt es keine weitere Häufung von Corona-Fällen in größeren Betrieben im Kreis. Mit einem Abnehmen der Fallzahlen werde in den nächsten Tagen nicht gerechnet.

Die Zahl der Genesenen steigt deutlich von 770 auf 780. Kreisweit gibt es nun 400 aktuell bestätigte Fälle. Insgesamt sind im Kreisgebiet 1188 bestätigte Infektionen bekannt. Im Zusammenhang mit der Pandemie werden im Kreis Herford bislang acht Todesfälle gezählt, wobei sechs Menschen laut Totenschein an Corona verstorben sind und zwei mit Corona. Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (145), Spenge (7), Bünde (109), Löhne (56), Vlotho (25), Enger (24), Rödinghausen (8), Hiddenhausen (16) und Kirchlengern (10).

Kluger: „Situation entgleitet noch nicht“

„Der drastische Anstieg der Zahlen erschwert es, alle Infektionsketten nachzuverfolgen. Aufgrund des enormen Arbeitseinsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kontaktpersonen-Management entgleitet uns die Situation jedoch noch nicht“, erklärt Dr. Marie-Luise Kluger, Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes.

Das Gesundheitsamt hat personelle Verstärkung bekommen: Nun sind 52 Mitarbeiter mit der Nachverfolgung von Kontaktpersonen beschäftigt. Insgesamt befassen sich derzeit 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt mit der Corona-Thematik. Neben den üblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsamt setzen sich diese auch aus den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zusammen, die im Kontaktpersonen-Management eingesetzt werden. Zusätzlich unterstützen insgesamt 15 Verwaltungsmitarbeiter sowie 17 extern eingestellte Kräfte das Gesundheitsamt.

„Wir greifen hier auf vorgeplante Strukturen zurück und möchten zeitnah noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen“, erklärt Landrat Jürgen Müller. „Dort wird sieben Tage die Woche von morgens bis abends eine tolle Arbeit gearbeitet, die für alle Beteiligten auch mit einer zunehmenden Belastung verbunden ist. Das haben wir im Auge und reagieren darauf fortlaufend“, so der Landrat.

Martinssingen nur mit Mindestabstand

Angesichts der stark steigenden Infektionszahlen appelliert der Kreis Herford, an diesem Wochenende auf private Halloween-Aktivitäten zu verzichten. „Wir haben ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen. Es geht jetzt darum, die Kontakte so gut es geht einzuschränken, um ein weiteres exponentielles Wachstum der Infektionen zu verhindern. Deshalb sind private Halloween-Partys in diesen Tagen fahrlässig“, so der Landrat. Gleiches gilt auch für die Halloween-Umzüge, bei denen von Haus zu Haus gezogen wird.

Bezüglich des Martinssingens am 11. November hat sich der Kreis Herford auch mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt: Grundsätzlich ist das private Martinssingen nach der CoronaSchVO nicht untersagt. Zu beachten sind die maximalen zugelassenen Gruppengrößen (fünf Personen aus verschiedenen Haushalten oder Familien) sowie der besondere Mindestabstand beim Singen im öffentlichen Raum von zwei Metern.

Dennoch bittet der Kreis Herford darum, in diesem Jahr auf das private Martinssingen zu verzichten: „Bei dem privaten Martinssingen ziehen eine Vielzahl von Menschen von Haustür zu Haustür. Dabei entstehen sehr viele Kontakte – auch mit Risikogruppen und älteren Menschen. Genau das müssen wir in diesen Zeiten verhindern. Deshalb appelliere ich ausdrücklich, in diesem Jahr auf das Martinssingen zu verzichten“, so Jürgen Müller. Das besondere Risiko bestehe nicht nur durch die Vielzahl von Kontakten ohne Mindestabstand, sondern zusätzlich durch den durch das Singen erhöhten Aerosolausstoß.

Bürgertelefon stark frequentiert

Die aktuellen Entwicklungen der Infektionszahlen zeigen sich auch am Bürgertelefon des Kreises Herford. Über das Wochenende meldeten sich 220 Anruferinnen und Anrufer, am Montag waren es sogar 310. „Oft suchen Kontaktpersonen von Infizierten ebenso wie Personen mit grippeähnlichen Symptomen Rat“, teilt der Kreis mit. „Viele Anruferinnen und Anrufer möchten sich zudem über Neuerungen in der Corona-Schutzverordnung nach dem Erreichen der zweiten Gefahrenstufe sowie nach Testmöglichkeiten im Kreis erkundigen.“

Derzeit sind immer fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitgleich beim Bürgertelefon im Einsatz. Es ist montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr erreichbar, am Freitag von 8 bis 14 Uhr. Aufgrund des rasant steigenden Bedarfs wird das Bürgertelefon auch an diesem Wochenende – samstags von 9 bis 14 Uhr, sonntags von 10 bis 14 Uhr – erreichbar sein.

Folgen des Inzidenzwertes

Bezüglich weiterer Maßnahmen, die in der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung gemäß der Gefahrenstufe 2 noch nicht aufgeführt sind, wartet der Kreis Herford zunächst die Ergebnisse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch ab. Dabei seien schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erwarten.

Maßnahmen bei Inzidenzwert über 50

  • Begrenzung der Gruppengröße bei Zusammenkünften in der Öffentlichkeit außerhalb von Familien oder Personen zweier Hausstände auf 5 Personen
  • „Sperrstunde“: Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • Begrenzung Teilnehmerzahl bei Festen aus herausragendem Anlass außerhalb des privaten Raums auf 10 Personen. Es gilt die dringende Empfehlung, diese Höchstgrenze auch bei Festen im privaten Raum zu berücksichtigen.
  • Begrenzung Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen/Versammlungen/Kongressen auf 100 Personen ab dem vierten Tag nach Feststellung (ab Dienstag, 27. Oktober). Es sei denn, es wird ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt bis mindestens drei Tage vor Veranstaltung. Dann sind maximal 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen erlaubt.
  • Maskenpflicht auch am Sitz- und Stehplatz: Bei Konzerten und Aufführungen sowie bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz getragen werden. Auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen) gilt diese Regelung.
  • Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Stadtgebiet innerhalb des Walls der Stadt Herford, mit Ausnahme des Walls selbst.
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den Gruppen gemäß § 1 Abs. 2 CoronaSchVO gehören (auch bei festen Sitzplätzen und Vorliegen eines namentlichen Sitzplans): bei internen Unterrichtsveranstaltungen, praktischen Übungen und Prüfungen im öffentlichen Dienst; bei Bildungsangeboten oder Prüfungen von außerschulischen Einrichtungen und Organisationen; bei Konzerten, Aufführungen in öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen; beim Betrieb von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen u. ä.; bei sonstigen Veranstaltungen, Versammlungen oder Angeboten, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen.
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