24 neue Corona-Infektionen im Kreis Herford seit Mittwoch – Schutzverordnung wird geändert
Keine Maskenpflicht im Freien mehr
Kreis Herford
Es werden immer noch täglich neue Corona-Infektionen im Kreisgebiet festgestellt. Aktuell sind seit Mittwoch 24 Fälle hinzugekommen. Trotzdem sinkt der Inzidenzwert kontinuierlich. Zudem tritt auch im Kreis Herford eine neue Schutzverordnung in Kraft.
Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sind aktuell 323 Personen infiziert. Bislang haben sich im Kreis 13.297 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 12.782 als genesen. Der Inzidenzwert liegt bei 48,7 und liegt damit um 0,4 Punkte unter dem Vortageswert.
Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Bünde (66), Herford (115), Hiddenhausen (14), Löhne (52), Rödinghausen (3), Kirchlengern (19), Spenge (5), Enger (18) und Vlotho (31).
Im Zusammenhang mit der Pandemie sind bislang kreisweit 192 Menschen gestorben, wobei laut Kreisverwaltung 170 Personen "an" Corona und 22 "mit" Corona gestorben sind.
Derzeit werden sieben Patientinnen und Patienten wegen Covid-19 stationär in den Krankenhäusern im Kreisgebiet behandelt.
Änderungen und Lockerungen
Die Kreisverwaltung weist auf einige Änderungen in den geltenden Bestimmungen hin, die auf die neue Corona-Schutzverordnung des Landes zurückzuführen sind und die ab Oktober gelten.
- Im Freien gilt an keiner Stelle mehr eine Maskenpflicht, lediglich eine Empfehlung.
- Schulkinder gelten in den Herbstferien aufgrund der fehlenden regelmäßigen Schultestungen nicht mehr als getestet im Sinne der Verordnung.
- Gastronomiebetriebe können wieder auf voller Kapazität laufen, also ohne die zuvor vorgeschrieben Abstände zwischen den Tischen. In Clubs, Diskotheken, Bordellen und beim gemeinsamen Singen ist – für nicht vollständig immunisierte Personen – neben einem maximal 48-Stunden alten PCR-Test auch ein maximal sechs Stunden alter Schnelltest möglich.
- Bei körpernahen Dienstleistungen, die medizinischer oder pflegerischer Natur sind, muss ein 3G-Nachweis nicht erbracht werden. Bei Übernachtungsangeboten und Busreisen müssen nicht vollständig immunisierte Personen am Anfang des Angebots und spätestens alle vier Tage ein negatives Testergebnis beibringen.
- Bei Großveranstaltungen darf die Belegung ab einer absoluten Anzahl von 5000 Besucherinnen und Besuchern nur noch mit einer Kapazität von 50 Prozent stattfinden. Soweit vom Veranstalter sichergestellt wird, dass außerhalb der Steh- und Sitzplätze bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mindestens eine OP-Maske getragen wird, kann auch eine Belegung mit voller Kapazität stattfinden.
Diese Regelungen gelten ab dem 1. Oktober zunächst bis zum 29. Oktober.
Auch Selbstzahler-Testergebnisse werden gemeldet
Eine Teststruktur soll auch für die Freitestungen aufrechterhalten werden. Alle bisher zugelassenen Teststellen sind automatisch auch für die Durchführung von Selbstzahler-Testungen zugelassen. Alle neuen Teststellen müssen einen Zulassungsantrag bei der unteren Gesundheitsbehörde stellen. Der Preis für die Testung muss per Aushang deutlich kenntlich gemacht werden. Auch positive Testergebnisse bei den Selbstzahler-Testungen müssen gemeldet werden.
Diese Änderungen gelten ab dem 11. Oktober und sind an die Bundes-Coronavirus-Testverordnung gebunden.
Kinder unter 12 müssen nicht zahlen
Für folgende asymptomatische Personengruppen sollen die Testungen weiterhin kostenfrei sein:
- Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindiktion nicht geimpft werden können, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 31. Dezember)
- Personen, die aktuell oder in den vergangenen drei Monaten an Impfstudien teilgenommen haben beziehungsweise teilnehmen
- bei Freitestungen nach einer nachgewiesenen Infektion
Alle anderen Testungen für asymptomatische Personen sind kostenpflichtig – abgesehen von den Beschäftigtentestungen. Die Regelungen gelten ab dem 11. Oktober zunächst bis zum 29. Oktober.
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