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Löhner (26) wird aufgrund der Indizienlage freigesprochen, kassiert wegen einer anderen Tat aber eine Haftstrafe

Rewe-Prozess: Raub in Bünde nicht nachweisbar

Bünde

Die Beteiligung am spektakulären Bünder Rewe-Raub von 2016 ist einem Löhner (26) nach Ansicht des Bielefelder Landgerichts zwar nicht nachzuweisen. Wegen eines anderen Delikts schickt die 3. Große Jugendkammer den Mann aber trotzdem in den Knast.

Von Daniel Salmon

Erst vor kurzem war der Bünder Rewe erneut in die Schlagzeilen geraten: Ein unbekannter Anrufer hatte eine Bombendrohung gegen den Markt an der Wasserbreite ausgestoßen. Ein größerer Polizeieinsatz war die Folge. Foto: Kathrin Weege

Für die „Verabredung zu einem Verbrechen“ kassierte er am Montag eine 21-monatige Haftstrafe. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass er im Spätsommer letzten Jahres als Rädelsführer mit zwei weiteren Männern einen Netto-Markt in Glambrücken (Rheinland-Pfalz) überfallen wollte. Zur Tatausführung kurz vor Ladenschluss war es letztlich nicht gekommen, weil Angestellten des Discounters das Verhalten des Trios komisch vorgekommen war. Sie hatten ihr Vorhaben daraufhin abgebrochen und waren getürmt.

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