Löhner (26) wird aufgrund der Indizienlage freigesprochen, kassiert wegen einer anderen Tat aber eine Haftstrafe
Rewe-Prozess: Raub in Bünde nicht nachweisbar
Bünde
Die Beteiligung am spektakulären Bünder Rewe-Raub von 2016 ist einem Löhner (26) nach Ansicht des Bielefelder Landgerichts zwar nicht nachzuweisen. Wegen eines anderen Delikts schickt die 3. Große Jugendkammer den Mann aber trotzdem in den Knast.
Für die „Verabredung zu einem Verbrechen“ kassierte er am Montag eine 21-monatige Haftstrafe. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass er im Spätsommer letzten Jahres als Rädelsführer mit zwei weiteren Männern einen Netto-Markt in Glambrücken (Rheinland-Pfalz) überfallen wollte. Zur Tatausführung kurz vor Ladenschluss war es letztlich nicht gekommen, weil Angestellten des Discounters das Verhalten des Trios komisch vorgekommen war. Sie hatten ihr Vorhaben daraufhin abgebrochen und waren getürmt.