Corona: Im Meller Teil von Bruchmühlen darf ab 21 Uhr keiner das Haus verlassen, im Rödinghauser Bereich gilt das nicht
Wenn eine Straßenseite Ausgangssperre hat und die andere nicht
Bruchmühlen (WB)
Wer in Bruchmühlen nach 21 Uhr auf die Straße geht, verstößt gegen die Ausgangssperre – oder aber auch nicht.
Auf der einen Seite der Meller Straße in Bruchmühlen gilt wegen hoher Inzidenzwerte eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Auf der anderen Seite – die, an der die Else-Lichtspiele liegen – dürfen die Bürger auch nachts vor die Tür, dabei aber nicht den Meller Bereich betreten. Wie kann das sein? Bruchmühlen ist ein außergewöhnlicher Ort, gehört gleichzeitig zu zwei Bundesländern – NRW und Niedersachsen – sowie zu zwei Kreisen (Melle/Herford). „Im Landkreis und in der Stadt Osnabrück sind die Inzidenzwerte aktuell so hoch, dass seit dem 31. März eine Ausgangssperre gilt“, erklärt Jürgen Krämer. Sprecher der Stadt Melle.