Klinikum Herford und Mathilden-Hospital halten über die Festtage auch an FFP2-Masken-Pflicht fest
Vor dem Krankenhausbesuch ein Corona-Test
Herford
Das Klinikum Herford und das Mathilden-Hospital werden über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel die bisherigen Zugangsregelungen für Besucherinnen und Besucher aufrechterhalten. Ein negatives Testergebnis eines aktuellen Corona-Schnelltests sowie das Tragen von FFP2-Masken sind obligatorisch.
Die im Vergleich zu den Vormonaten sehr hohe Zahl an stationären Patientinnen und Patienten mit Covid-19 sowie Influenza führe zu einer angespannten Situation in allen Krankenhäusern. „Natürlich möchten wir Patientenbesuche, insbesondere über die Feiertage, ermöglichen. Allerdings steht für uns der Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch dabei im Vordergrund“, teilt Klinikum-Sprecherin Annika Vinzelberg mit.
Aufgrund der angespannten Situation gelte weiterhin, dass Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen negativen Schnelltest einer anerkannten Schnellteststelle vorzeigen müssen, wenn sie ihre Angehörigen besuchen möchten. „In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass während der gesamten Besuchszeit im Klinikum eine FFP2-Maske über Mund und Nase getragen werden muss.“
Während der üblichen Besuchszeiten bestehe die Möglichkeit, einen kostenlosen Schnelltest im Rahmen der Bürgertestung durch das DRK Herford vor dem Eingang des Klinikums machen zu lassen. „Die Besuchsdauer sollte eine Stunde nicht überschreiten, da wir allen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit geben wollen, Besuche zu erhalten.“ Da in den Patientenzimmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Mitpatienten eingehalten werden soll, sollten sich dort nicht mehr als zwei Besucher zeitgleich aufhalten.
Auch das Mathilden-Hospital hält in Abstimmung mit dem Klinikum an der FFP2- und Testpflicht fest. „Die Tests sind für Besucherinnen und Besucher weiterhin kostenlos“, teilt die Katholische Hospitalvereinigung mit, zu der das Herforder Krankenhaus gehört. Eine Besuchsperson (plus ein Kind unter 12 Jahren) pro Patient und Tag dürfe täglich zwischen 12 und 20 Uhr zu Besuch kommen. „In einzelnen Bereichen können die Besuchsregeln abweichen.“ Für Kinder und Schwerstkranke, in Notfällen und in Krisensituationen seien individuelle Regelungen möglich.
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