Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des OLG Hamm – Revision wird nicht zugelassen
Der Graf aus Bad Driburg muss zahlen
Bad Driburg/Nieheim
Im Rechtsstreit zwischen dem Bilster Berg Driving-Resort und Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff ist nun eine weitere Entscheidung gefallen.
Die Resort GmbH verlangt vom Grafen mehr als zwei Millionen Euro – unter anderem geht es um zu unrecht gezahlte Projektierungskosten für die Rennstrecke. „Der Bundesgerichtshof hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Jetzt geht das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht Hamm, wo über die endgültige Höhe der Zahlung entschieden wird“, erklärte Bilster Berg-Geschäftsführer Hans-Jürgen von Glasenapp im Gespräch mit dieser Zeitung. Weitere Rechtsmittel können nicht eingelegt werden. Das Verfahren des Resorts gegen seinen Initiator und ehemaligen Ideengeber ist damit beendet, das Urteil des Oberlandesgerichts vom 4. Juli 2019 bestätigt.
In der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes heißt es, die Klage gegen das Urteil des OLG Hamm werde zurückgewiesen, „weil keiner der im Gesetz (...) vorgesehenen Gründe vorliegt, nach denen der Senat die Revision zulassen darf. Der Rechtsstreit der Parteien hat weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert er eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.“
Nach Auskunft von Glasenapps gehe es jetzt nur noch darum, ob Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff noch Kosten auf die Streitsumme von 2.025.000 Euro angerechnet bekomme. Das Driving-Resort auf dem Bilster Berg hatten von Oeynhausen-Sierstorpff und von Glasenapp anfangs gemeinsam aus der Taufe gehoben. Vor einigen Jahren kam es dann aber zum Zerwürfnis und auch zu mehreren Gerichtsverfahren, die von beiden Seiten angestrengt wurden. Erst 2019 war ein Verfahren, das der Graf gegen Geschäftsführer von Glasenapp sowie den Beiratsvorsitzenden der Gesellschaft, Hans-Joachim Pillich, wegen Untreue-Vorwürfen angestrengt hatte, eingestellt worden.
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