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Bad Driburger Marcus-Klinik darf weiter Patienten aufnehmen

Erfolgreicher Eilantrag

Bad Driburg (WB/bet/dpa). Ein Patienten-Aufnahmestopp für eine Reha-Klinik in Bad Driburg ist trotz eines Corona-Falls vorläufig ausgesetzt worden – nach einem erfolgreichen Eilantrag der Einrichtung. Es handelt sich um die Marcus-Klinik der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff. Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff kündigte an, von der Stadt Schadensersatz haben zu wollen.

Die Marcus-Klinik darf zunächst weiter Patienten aufnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Eine Ordnungsverfügung der Stadt sei „offensichtlich rechtswidrig“. Foto: Marius Thöne

Das Verwaltungsgericht Minden entschied, die von der Stadt per kommunaler Anordnung verfügte unbefristete Maßnahme rechtswidrig sei. Damit könne die Klinik bis zu einer Klärung im Klageverfahren zunächst weiter Corona-Patienten und auch allgemeine Patienten aufnehmen, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

Zugelassenes Krankenhaus

Die Rehaklinik hatte den Eilantrag eingereicht. Sie war in der Corona-Krise mit Wirkung zum 3. April als Einrichtung „zur Entlastung der akutstationär zu versorgenden Patienten“ bestimmt worden. Seitdem gilt sie für die Behandlung von – bis September aufgenommenen – Patienten als zugelassenes Krankenhaus. Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass eine dort seit Ende Februar behandelte Patientin mit dem Coronavirus infiziert war. Die Stadt untersagte daraufhin die Aufnahme neuer Patienten bis auf Weiteres.

Gericht: Stadt hat nicht genau genug geprüft

Eine solche Maßnahme könne zwar grundsätzlich im Sinne des Infektionsschutzgesetzes tauglich sein, wenn in einem Krankenhaus Patienten an Covid-19 erkrankt seien. Aber in diesem Fall habe die Stadt bloß festgestellt, dass sich die Patientin wohl in der Klinik angesteckt habe – und außer dem unbefristeten Aufnahmestopp habe sie keine anderen Schritte zur Verhinderung der Virus-Verbreitung erwogen. Das wäre laut Gericht aber geboten gewesen, gerade weil die Einrichtung auch die Versorgung von stationär behandlungsbedürftigen Patienten sicherstellen solle. Die Kommune habe darum „offensichtlich rechtswidrig“ gehandelt.

Das Verwaltungsgericht verweist auf das Robert-Koch-Institut, das einen Aufnahmestopp zudem nicht als grundsätzlich erforderliche Reaktion bei Covid-19 Ausbrüchen in einer Gesundheitseinrichtung vorsieht.

Graf will Schadensersatz

Die Stadt Bad Driburg wollte gestern zu dem Fall keine Stellung nehmen. Die Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff sprach in einer Pressemitteilung von einem Etappensieg. Der positiv beschiedene Eilantrag und die angeordnete aufschiebende Wirkung der Klage komme einem „faktischen Ende“ des Aufnahmestopps gleich. Die Stadt habe sich mit dem Sachverhalt und der angeordneten Maßnahme nicht hinreichend auseinandergesetzt, sagte Kliniken-Geschäftsführer Marko Schwartz. Die Zusammenarbeit mit dem Kreis Höxter sei gut. „Wir arbeiten in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und Dr. Ronald Woltering als Fachbereichsleiter Gesundheits- und Veterinärwesen zusammen“, so Schwartz. „Bisher gab es keine Beanstandungen. Im Gegenteil, die Klinikmitarbeiter wurden für ihre schnelle Reaktion, gute Arbeitsweise und sehr hohe Hygienestandards gelobt.“

Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff bezifferte den durch die Entscheidung des Bad Driburger Ordnungsamtes entstandenen Schaden auf rund eine halbe Million Euro. Geld, das er von der Kommune wieder haben möchte.

Für die Kurstadt Bad Driburg sei ein großer Schaden als gesundheitstouristischer Standort entstanden.

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