Dokument ermöglicht Befreiung von einzelnen Corona-Beschränkungen
Kreis Höxter verschickt Ausweis für Genesene
Höxter
Wer schon einmal eine Corona-Infektion durchgemacht hat, gilt unter bestimmten Voraussetzungen als genesen. Doch wie weist man das nach. Der Kreis Höxter verschickt jetzt entsprechende Papier an die Betroffenen.
Insgesamt rund 4800 Menschen im Kreis Höxter sind seit März 2020 an dem neuartigen Coronavirus erkrankt. Rund 4400 von ihnen gelten derzeit als genesen. Sie sind unter bestimmten Bedingungen von einzelnen Beschränkungen befreit. Dafür darf ihr positives PCR-Testergebnis, mit dem die Erkrankungen diagnostiziert wurde, nur zwischen 28 Tagen und sechs Monaten zurückliegen. Liegt ihr positives Testergebnis länger als sechs Monate zurück, benötigen sie zusätzlich einen Beleg dafür, dass sie eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
„Für viele Genesene ist es aber schwierig, ihre Erkrankung nachzuweisen. Oftmals liegt das positive Ergebnis des PCR-Test nämlich zum Beispiel beim Hausarzt“, erklärt Dr. Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter.
Um es für die Genesenen so einfach wie möglich zu machen, die Befreiung von bestimmten Beschränkungen zu nutzen, schickt das Gesundheitsamt des Kreises Höxter ihnen den nötigen Nachweis des positiven Testergebnisses antragslos zu. „In dem Brief erhalten sie eine Bescheinigung ihres positiven Testergebnisses mit dem Datum der Probenentnahme. Diese gilt – gegebenenfalls zusammen mit dem Impfausweis – als Nachweis einer Genesung“, verweist Dr. Woltering auf die gesetzlichen Vorgaben.
Einkaufen ohne Schnelltest für alle
Wer seine Genesung nachweisen kann, muss zum Beispiel auch in anderen Kreisen beim Friseurbesuch oder Termin im Einzelhandel keinen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorlegen. „Mit unserem Service möchten wir dazu beitragen, dass alle Menschen aus dem Kreis Höxter die ihnen zustehenden zusätzlichen Lockerungen auch in Anspruch nehmen können“, sagt Landrat Michael Stickeln.
Eine Befreiung von Beschränkungen gilt auch für komplett Geimpfte. Das sind Menschen, die in der Regel zwei Impfungen erhalten haben und nach der zweiten Spritzen 14 Tage haben vergehen lassen. Als Nachweis gilt der Impfausweis.
Im Kreis Höxter braucht derzeit übrigens niemand zum Einkaufen einen negativen Schnelltest. „Weil die Inzidenz hier bereits seit Monaten unter der Grenze von 100 liegt, ist der Kreis Höxter von den strengeren Beschränkungen der sogenannten ‚Bundesnotbremse‘ bislang ausgenommen.
Das bedeutet, auch weiterhin können Menschen zum Beispiel Termine im Einzelhandel machen oder zum Friseur gehen, ohne einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen zu müssen“, freut sich Landrat Stickeln. „Dennoch bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, das kostenlose Angebot der Bürgertestungen regelmäßig zu nutzen. Es ist ein wirksames Mittel, um Infektionen auch ohne Symptome frühzeitig zu erkennen.“
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