Kreisgesundheitsamt: „Kontakte noch weiter auf das Allernötigste beschränken“ – Inzidenz im Kreis Höxter erneut über 200
Noch zu viele persönliche Treffen
Höxter (WB)
Die erhöhte Inzidenz ist zurückzuführen auf Ausbrüche in Einrichtungen und auf Ansteckungen im privaten Bereich“, erklärt der Leiter des Gesundheitsdienstes des Kreises Höxter, Dr. Wilfried Münster. Er rät dringlichst, die Kontakte noch weiter auf das absolut Nötigste einzuschränken.
Nachdem die Inzidenz im Kreis Höxter eine Woche lang unter 200 lag,ist sie am Donnerstag wieder auf 218,9 angestiegen.
„Ebenso wichtig ist es, dass jeder Einzelne von uns alle Regelungen zum Schutz vor Ansteckungen unbedingt einhält, auch wenn uns das viel abfordert“, appelliert er an die Bevölkerung. „Leider halten sich noch immer nicht alle daran, auf persönlichen Treffen mit Angehörigen oder Freunden eine zeitlang zu verzichten, bis die Inzidenz deutlich gesunken ist“, so Dr. Münster. Aber dies sei die einzige Chance, die Inzidenz deutlich abzusenken. Wenn Kontakte unvermeidlich sind, ist es am wichtigsten, einen ausreichenden Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. „Das gilt auch, wenn Masken getragen werden“, sagt der Mediziner. „Wie sich die Infektionszahlen in den nächsten Tagen entwickeln werden, ist derzeit nicht absehbar“, erklärt der Leiter des Gesundheitsdienstes.
Der Kreis Höxter führt derzeit Abstimmungsgespräche mit dem Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. „Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Kreis Höxter ist eine Bewegungseinschränkung auf einen 15-Kilometer-Radius aus unserer Sicht derzeit nicht zielführend“, erklärt Landrat Michael Stickeln. „Entscheidend für die Eindämmung der Pandemie ist die strikte Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, die das Land und der Kreis Höxter angeordnet haben“, verweist der Landrat auf die klaren Regelungen der NRW-Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung des Kreises Höxter, die seit dem 11. Januar gelten.
Im Kreis Höxter dürfen sich die Angehörigen eines Haushaltes nur noch mit höchstens einer einzelnen Person aus einem anderen Haushalt treffen. Das gilt für Treffen im öffentlichen Bereich wie auch im privaten Umfeld. Die Regelungen des Kreises gelten noch bis einschließlich Sonntag, 24. Januar. „Ob wir die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung verlängern und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen anordnen werden, hängt von der Entwicklung des weiteren Infektionsgeschehens ab“, erklärt der Leiter des Krisenstabs des Kreises Höxter, Matthias Kämpfer. Auch bliebe die Anpassung der Coronaschutzverordnung des Landes an die jüngst von Bund und Ländern gefassten Beschlüsse abzuwarten.
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