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Demente Seniorin in Wanne ertrunken: Bewährungsstrafe für „fürchterliches Unglück“ in Marienmünster

Paderborner Gericht spricht Sohn schuldig

Marienmünster-Kol...

Es sind Widersprüche, die nicht wegzudiskutieren sind: Eine Seniorin liegt tot in der Badewanne, ertrunken – und ihr Sohn bleibt bis zum Schluss dabei, sie sei im Bett gestorben. In diesem Spannungsfeld hat das Paderborner Schwurgericht am Mittwoch entschieden: Der 54-Jährige ist der fahrlässigen Tötung schuldig, nicht eines Totschlags. Das heißt: Bewährungsstrafe statt Gefängnis.

Ulrich Pfaff

In diesem Haus in Kollerbeck ist die demente Seniorin in Kollerbeck tot in der Badewanne gefunden worden. Foto: Dennis Pape

Wie mehrfach berichtet, war der 54 Jahre alte Mann aus Kollerbeck vor dem Landgericht Paderborn angeklagt, seine demente Mutter (79) in der Badewanne ­alleine gelassen zu haben, damit sie untergehen und ertrinken sollte. Tatsächlich starb die Frau an jenem 11. August vergangenen Jahres – und der gerichtsmedizinische Bericht ließ keinen Zweifel daran, dass die schwer kranke Frau ertrunken ist.

Dafür gab es für das Gericht andere Zweifel – und zwar an einer wie auch immer gearteten Tötungsabsicht. Mangels weiterer Aufklärungsmöglichkeiten konnten die Richter nicht zweifelsfrei feststellen, was am Todestag in dem Haus in Kollerbeck tatsächlich passiert war.

Der angeklagte Sohn blieb in dem Prozess bis zum Urteil dabei: Seine Mutter habe tot im Bett gelegen, er habe die Leiche in der Badewanne gewaschen, dann den Rettungsdienst geholt. Eine Version, die das Gericht so nicht glauben wollte, weil sie schlicht unplausibel sei. Vorsitzender Richter Eric Schülke betonte in der Urteilsverkündung am Mittwoch: „Es war ein fürchterlicher Unglücksfall, und das hätte man auch so sagen sollen.“ Die Kammer gehe davon aus, dass der 54-Jährige seine Mutter gebadet habe – und dann entgegen seiner Gewohnheit das Badezimmer verlassen habe in der Überzeugung, es werde schon nichts passieren. In der Vergangenheit habe er feststellen können, dass die Mutter sich immer noch alleine für kurze Zeit habe halten können, aber ein Zeitraum von fünf Minuten, so Schülke, hätte ausgereicht, dem Unglück seinen Lauf zu lassen.

Dafür spreche die Aussage eines Rettungssanitäters, dem gegenüber der Angeklagte geäußert habe, es sei alles in Ordnung gewesen, als er „kurz rausgegangen“ sei. Zweifel an einem willentlichen Handeln, um den Tod der Mutter herbeizuführen, sah die Kammer auch angesichts des bisherigen Verhaltens des 54-Jährigen: Er habe die kranke Frau zehn Jahre lang aufopferungsvoll gepflegt, und es habe keinerlei Anzeichen von Übergriffen gegeben, die auf Aggression oder Überforderung hingewiesen hätten. Angesichts der verbüßten Untersuchungshaft von sechs Monaten verhängte das Schwurgericht eine zweijährige Bewährungsstrafe für fahrlässige Tötung und 200 Sozialstunden.

Verteidiger Franz Stemmer hatte zwar einen Freispruch beantragt, aber für den Fall, dass die Kammer dem Angeklagten seine Version nicht abnehmen würde, eine Bewährungsstrafe für fahrlässige Tötung. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer hingegen hatte sechs Jahre Haft gefordert. Aus seiner Sicht hatte sich der Angeklagte eines Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht, aus Überforderung mit der Pflege der 79-Jährigen: Er habe das Badezimmer absichtlich lange genug verlassen, bis seine Mutter in der Wanne untergegangen sein würde.

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