Bürgermeister äußert sich zu Schadensersatzforderungen der Marcus-Klinik
„Schutz der Bevölkerung hat Priorität“
Bad Driburg (WB). Nach der gerichtlichen Aussetzung des Patienten-Aufnahmestopps für die Marcus-Klinik in Bad Driburg wegen eines Corona-Falls verlangt Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff von der Stadt Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro. Dazu hat sich jetzt die Stadt Bad Driburg in einer Stellungnahme geäußert.
„Mit der Corona-Krise ist weltweit eine Ausnahmesituation bisher nicht gekannten Ausmaßes entstanden. Bund und Land haben vielfältige Schutzmaßnahmen ergriffen und Anordnungen getroffen, um das Ausmaß der Pandemie einzudämmen. Auch die Städte treffen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse die erforderlichen Anordnungen. Sie orientieren sich an Notwendigkeiten und Erfordernissen“ betont Bürgermeister Burkhard Deppe. Die bisher getroffenen Maßnahmen zeigten nach seinen Ausführungen inzwischen durchaus Erfolge. Die Zahl der aktuell Erkrankten sei seit einiger Zeit recht stabil, die Infektionsrate deutlich zurückgegangen. Aber: „Die Stadt Bad Driburg ist im Rahmen ihrer ordnungsbehördlichen Zuständigkeiten gefragt, in Einzelfällen Maßnahmen anzuordnen. Dies geschieht stets in guter Abstimmung und nach Beratung durch das Gesundheitsamt. Die landesweite Erfahrung aus den vergangenen Wochen bestätigt, dass eine Infektion in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Altenheimen in besonderer Weise problematisch ist. Das ergibt sich aufgrund der räumlichen Nähe, des persönlichen Kontakts, der Altersstruktur und den Vorbelastungen der Patienten. Kommt es hier zu einem Ausbruch der Krankheit, ist die schnelle Reaktion der Behörden und die sofortige Eindämmung der Risiken von entscheidender Bedeutung.“
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird ausgewertet
Verfügungen, weitere Patientenaufnahmen zu stoppen, würden deutschlandweit und üblicherweise von zuständigen Stellen als angemessene und sinnvolle Maßnahme begriffen. Es gehe laut Stadt darum, die Patienten, Angehörige, Klinikmitarbeiter und neue potenzielle Patienten vor einer Infektion zu schützen.
In Wahrnehmung ihrer Verantwortung habe die Stadt deshalb mit Ordnungsverfügung vom 9. April einen vorläufigen Aufnahmestopp für die Reha-Klinik angeordnet. Dabei sei die Verhältnismäßigkeit abgewogen worden. Vorausgegangen sei auch ein persönliches Gespräch zwischen dem Klinikleiter und dem Leiter des Gesundheitsamtes.
Deppe weiter: „Die Stadt Bad Driburg wertet derzeit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aus und erörtert auch mit dem Kreis-Gesundheitsamt sowie dem Klinikbetreiber das weitere Vorgehen. So sehr wir auch wirtschaftliche Interessen unterstützen – hier geht es um den Schutz der Bevölkerung, der Gäste unserer Stadt und der Klinikmitarbeiter.“
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