Flächen für die Windenergie: Ausschuss stimmt für Wiederaufnahme der Planungen
Stadt wartet neues Gesetz ab
Bad Driburg
Die Stadt Bad Driburg betreibt seit mehreren Jahren Planungen zur Überprüfung ihres Gebietes auf zusätzliche Flächen für die Windenergie. In den zwei vergangenen Jahren waren die Planungen etwas ins Stocken geraten und werden nun durch einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und –entwicklung wieder neu gestartet.
Vorgestellt wurden von Stephanie Rhode, verantwortliche planerische Leiterin in der Bad Driburger Verwaltung, mehrere Beispiele von so genannten Potenzialflächen.
Indem für das gesamte Stadtgebiet gleichermaßen anzuwendenden Ausschlusskriterien ungeeigneter Flächen festgelegt wurden, gestaffelt nach harten Kriterien, die unbedingt zu beachten sind und weichen Kriterien, die einer Abwägung unterliegen, ergeben sich dann am Ende des Abwägungsprozesses die Potenzialflächen. Nach den vorgestellten Fallbeispielen von Rhode stehen im Bad Driburger Stadtgebiet aufgrund der momentanen Rechtslage aber nur so viel Flächen zur Verfügung, dass der so genannte Indizwert unter zehn Prozent liegt. Laut Gerichtsurteilen muss dieser aber mindestens so hoch sein.
Nachdem im August 2020 das Baugesetzbuch in Berlin neu gefasst wurde, kann nun die nordrhein-westfälische Landesregierung ein neues Gesetzgebungsverfahren dazu auf den Weg bringen.
Es ist damit zu rechnen, dass dieses Ende des Jahres zum Abschluss kommt. Wie auch andere Kommunen will die Stadt Bad Driburg bis zum endgültigen Beschluss von auszuweisenden Potenzialflächen dieses Ergebnis abwarten.
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile vor, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind. Des Weiteren wird für den Außenbereich der Tatbestand der ‚vorhandenen Wohnbebauung von einigem Gewicht‘ eingeführt, der mit mindestens zehn Wohngebäuden definiert wird. Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu diesen Gebieten soll künftig 1000 Meter betragen. Für Anlagen, die über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, soll genauso wie für vollständig vorliegende Bauanträge ein Bestandsschutz gelten“, ist bei der Energieagentur NRW zu lesen.
Der Dringenberger Meinolf Tewes (CDU) favorisiert. besonders Waldflächen für die Windkraft zu nutzen. „Abgeholzte Flächen kranker Bäume kommen dabei besonders infrage. Zu nah an Wohnbebauungen geplante Windanlagen lehne ich ab“, so der Kommunalpolitiker.
Für die Verwaltung der Kur- und Badestadt besteht ein großer Handlungsbedarf, weitere Konzeptionen vorzunehmen. Denn bekannt ist, dass verschiedene Projektierer ebenfalls Planungen im Raum Bad Driburg betreiben.
Obwohl schon 1998 eine Windvorrang-Zone nördlichen von Pömbsen vorgenommen wurde, ist es aus Sicht von Rhode dringend geboten, die Planungen einer Potenzialanalyse weiter zu konkretisieren, um weiter eigene städtebauliche Ziele verfolgen zu können.
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