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Moto-Cross-Fahrer sorgen für Ärger: Zahl der Verstöße in den Kreisen Paderborn und Höxter nimmt offenbar zu

„Und dann geben sie Gas“

Paderborn/Höxter

Wer in diesen Tagen als Spaziergänger in den heimischen Wäldern nach Erholung sucht, dessen Wunsch nach Ruhe wird immer häufiger von lautem Motorenlärm übertönt: Im Bereich des Regionalforstamts Hochstift sind zahlreiche Moto-Cross-Fahrer unterwegs, die den Wald als Rennstrecke nutzen, und das ist in den allermeisten Fällen verboten. Vor allem an den Wochenenden, so berichtet es die Polizei, transportieren diese Biker ihre Geländemaschinen oftmals auf einem Anhänger in Richtung Wald, andere Fahrer reisen auf ihrer Maschine an. Auf den Parkplätzen, am Straßenrand oder anderen geeigneten Örtlichkeiten werden die Motorräder abgeladen und die Kennzeichen abgeschraubt oder hochgebogen, so dass eine Identifizierung nicht möglich ist.

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Immer mehr Moto-Cross-Fahrer nutzen die heimischen Wälder als illegale Rennstrecken. Foto: dpa

Und dann geben sie Gas: Die Fahrer brettern durch die Wälder und Flure, auf den Wegen, aber auch quer durchs Gelände. Wiederholt waren sie dabei im Bereich der Eggevorberge im Naturschutzgebiet Egge-Nord zwischen Bad Lippspringe, Altenbeken und Kempen-Feldrom in Gruppen von drei bis vier Fahrern unterwegs. Dass Ruhe suchende Spaziergänger durch den teils erheblichen Lärm der Crossmaschinen gestört werden, ist dabei nur das kleinste Übel. Vielfach kommt es schnell zu Konflikten und unvorhersehbaren Situationen auf den Wanderwegen. Fußgänger erschrecken sich und müssen ausweichen. Es besteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Gerade dort, wo auch Reiter unterwegs sind, könnten Pferde unkontrollierbar reagieren und durchgehen, was zu lebensgefährlichen Situationen für Mensch und Tier führen kann.

Weiterhin ist das Moto-Cross-Fahren im Wald mit erheblichen Störungen für die Natur und Tierwelt verbunden. Durch die Fahrzeuge werden die gesetzlich geschützten Lebensräume seltener Arten immer wieder gefährdet oder zerstört. Dabei graben die Crossmaschinen tiefe Rillen in den Waldboden, richten erhebliche Schäden an und scheuchen das Wild auf – oft auch in dessen Ruhezonen.

Wer mit seiner Cross-Maschine trotz des Verbotes durch den Wald fährt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Die Bußgeldhöhe kann nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem begehen die Fahrer abhängig von der Situation weitere Verstöße gegen das Landesforstgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz sowie verkehrsrechtliche Verstöße. Wenn zusätzlich nachweisbare Schäden an Pflanzen, Zäunen oder anderen Gegenständen des Eigentümers oder Pächters des Waldes verursacht werden, drohen Schadensersatzforderungen.

Es sei jedoch nur schwer möglich, die Fahrer zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen: Die Biker tragen Helm, die Crossmaschinen werden ohne oder mit unkenntlich gemachten Nummernschildern gefahren. Deshalb setzen Polizei und das Regionalforstamt auf die Hilfe von Waldbesuchern und Anwohnern und bitten, auffällige Beobachtung zu melden. Das könnten Hinweise auf Kennzeichen von Transportfahrzeugen oder Anhängern sein, auf denen die Crossmaschinen mitgeführt werden.

Angaben per Telefon an: 05251/3060 oder 110 oder Regionalforstamt in Bad Driburg, 05259/98650.

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