Bewerbungen bis Mitte Juni möglich
Stadt Marienmünster lobt Heimatpreis aus
Marienmünster
Wer bekommt den Heimatpreis 2023 der Stadt Marienmünster? Bewerbungen können bis zum 15. Juni eingereicht werden.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen führt auch im Jahr 2023 das Förderprogramm Heimat-Preis fort, durch das Preisgelder in einer Gesamthöhe von bis zu 5.000,00 € für Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat gefördert werden.
Mit dem Förderprogramm aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative unterstützt die NRW-Landesregierung unter anderem die Auslobung von „Heimat-Preisen“ in Kommunen.
Stärkung der Gemeinschaft wird belohnt
Prämiert werden Beiträge zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe, Beiträge zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in Marienmünster sowie Beiträge zur Bewahrung der Natur und zur Attraktivitätssteigerung der Ortschaften, die mit großem ehrenamtlichen Engagement im Gemeindegebiet umgesetzt werden oder wurden.
Eingereicht werden können Projekte im Bereich der Stadt Marienmünster, die umsetzungsreif oder gerade in der Umsetzung sind sowie bereits abgeschlossene Projekte, die jedoch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bloße Projektideen und -skizzen sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Für den Heimat-Preis bewerben können sich alle natürlichen und juristischen Personen nicht gewerblicher Art.
Bewerbungen gehen an den Bürgermeister
Bewerbungen für den Heimat-Preis können schriftlich an den Bürgermeister, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, bis zum 15. Juni eingereicht werden.
Der Heimat-Preis kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preisabstufungen verliehen werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Preisgeld besteht nicht.
Stadtheimatpfleger sitzt mit in der Jury
Die Bewerbungen zum Heimat-Preis werden von einer Fachjury ausgewertet. Diese setzt sich zusammen aus fünf vom Rat der Stadt gewählten Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister, seinem allgemeinen Vertreter und dem Stadtheimatpfleger.
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