Graf von Spiegel legt Einspruch gegen die Ausweisung neuer Konzentrationszonen ein
»Windkraftanlagen sind rechtswidrig«
Borgentreich (WB). Ferdinand Graf von Spiegel aus Bühne hat bei der Stadt Borgentreich Einspruch gegen die geplante Ausweisung neuer Konzentrationszonen für die Windenergie-Nutzung im Stadtgebiet eingelegt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes legt er dar, dass der Bau von Windkraftanlagen eine Verletzung von Artikel 20a des Grundgesetzes darstellt und damit »generell rechtswidrig« sei.
Nach Artikel 20a des Grundgesetzes sei der Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. »Windräder verschlechtern jedoch den Zustand von Natur und Landschaft und sind mit dem Schutzgebot in Artikel 20a grundsätzlich unvereinbar«, sagt Graf Spiegel, dem das Anwesen Hof Eichhagen in Bühne gehört.
Windenergieanlagen bedrohten Greifvögel wie den Rotmilan, gefährdeten Fledermäuse, Insekten und den Schwarzstorch, die alle im Stadtgebiet heimisch seien. Viele dieser Tiere seien selten geworden und vom Gesetzgeber daher besonders geschützt.
Gründe sprechen gegen Bau von Windkraftanlagen
Neben der nach seiner Überzeugung bedrohten Artenvielfalt führt Ferdinand Graf von Spiegel weitere Gründe an, die gegen den Bau von Windkraftanlagen sprächen und »Staatsziele« verletzten: Gesundheitsgefahren (etwa durch den so genannten Infraschall), Vermögensverluste durch Verminderung von Immobilienwerten, Verlust von Heimat sowie Verlust an landwirtschaftlicher Schönheit und kulturellem Erbe (zum Beispiel den geheimnisvollen Charakter der Klus Eddessen).
Dass die nachteilige Wirkung von Windrädern in der gängigen Praxis nicht als ausschlaggebend angesehen werde, werde mit der Behauptung begründet, die Bedeutung der Windkraft-Nutzung für den Klimaschutz sei wichtiger und müsse für die Abwägungsentscheidung den Ausschlag geben, führt Graf Spiegel im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT weiter aus.
Schutzgebot durch Artikel 20a des Grundgesetzes
»Es ist allerdings zweifelhaft, ob die Windkraft-Nutzung einen Beitrag zum globalen Klimaschutz bewirken kann«, stellt er fest. »Diese Zweifel müssen, auch mit Hilfe der zuständigen Regionalplanungsbehörde, erst geklärt werden, bevor es eine Verwaltungsvorlage mit Beschlussempfehlung geben kann.« Sein Fazit: »Falls die Nutzung der Windkraft objektiv nicht in der Lage ist, den Klimawandel zu begrenzen, verletzt sie eindeutig das Schutzgebot in Artikel 20a des Grundgesetzes.«
Ferdinand Graf von Spiegel beruft sich bei seinem Einspruch auf die verfassungsrechtlichen Ausführungen zu Artikel 20a des Grundgesetzes von Rechtsanwalt Norbert Große Hündfeld, Sprecher der Vernunftwende Bündnis NRW, einem Aktionsbündnis gegen Windkraftanlagen.
BI folgt der Argumentationslinie von Graf Spiegel
Graf Spiegel versteht seinen Einspruch als Argumentationshilfe, die er sowohl dem Borgentreicher Stadtrat als auch den Mitgliedern der neu gegründeten Bürgerinitiative »Für Mensch und Natur – Gegenwind Heimat Hoher Berg« mit an die Hand geben möchte. Der Vorstand der Bürgerinitiative hat sich einstimmig entschlossen, der Argumentationslinie von Graf Spiegel zu folgen.
Heute Abend ist der Einwohnerantrag der Bürgerinitiative in Bezug auf die Abstandsregelung von Wohnhäusern zu Windkraftanlagen Thema im Rat. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses.
Frühzeitige Beteiligung der Bürger
Mit einer Potenzialflächenanalyse des Planungsbüros Huesmann zur Windkraft-Nutzung war die Stadt Borgentreich Anfang März in die rechtlich vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gegangen.
Diese Form der Beteiligung soll Bürgern die Möglichkeit geben, sich zur Planung zu äußern, Einwände zu erheben oder Änderungsvorschläge einzureichen. Das gilt auch für Verbände, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Geplant ist, in einer späteren Phase des Verfahrens den Flächennutzungsplan zu ändern und neue Konzentrationszonen für die Windenergie-Nutzung auszuweisen. Betroffen wäre davon gegenwärtig eine 1333 Hektar große Fläche zwischen Bühne, Manrode, Borgholz und Haarbrück.
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