Todesdrama um Sandra G. auf B 64: Fremdverschulden kann nicht bewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden
Brückensturz bleibt unaufgeklärt
Höxter (WB). Der Brückensturz von Höxter bleibt wohl für immer unaufgeklärt.
Die Polizei hat im Fall des Todes der 17-jährigen Sandra G. aus Wehrden, die am 15. Juni um 2.16 Uhr von der Fußgängerbrücke über die B 64 an Höxters Friedhof sechs Meter in die Tiefe auf die Bundesstraße gestürzt war und einen Tag später verstarb, keine gerichtsverwertbaren Beweise gegen einen Tatverdächtigen ermitteln können.
Aufgrund neuer Erkenntnisse war vor einigen Monaten der Tod der jungen Frau noch einmal aufgerollt worden, weil es Hinweise auf einen Mann gab, der sich zur Zeit des Vorfalls in der Nähe aufgehalten haben soll. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer (Paderborn) sagte gestern gegenüber dem WB, dass Fremdverschulden nicht nachzuweisen sei, aber auch nicht ausgeschlossen werden könne. Für eine Anklage des Tatverdächtigen reichten die vorliegenden Ermittlungsergebnisse nicht aus. Man gebe jetzt dem Verdächtigen und seinem Anwalt Gelegenheit, sich zur Sache noch einmal zu äußern. Erst dann werde entschieden, ob die Akte endgültig geschlossen werden müsse, und dann sei die gesamte Einstellung des Ermittlungsverfahrens sehr wahrscheinlich. Unklar sei, ob es sich um einen Unfall, einen Suizid oder etwas völlig anderes gehandelt habe.
Die Polizei hatte versucht herauszufinden, ob es ein Zusammentreffen von Sandra G. und einem jungen Mann auf der Brücke gegeben hat. In der Todes-Nacht hatten Zeugen bemerkt, dass an der Brücke eine schwerverletzte junge Frau auf der Fahrbahn lag. Sie kam mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen sofort in das Höxteraner Krankenhaus und wurde später zur Uniklinik Göttingen geflogen, wo sie starb.
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