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Urteil des OVG Münster: Veränderungssperre der Stadt für „Naherholungsgebiet Fürstenauer Hochfläche“ ist unwirksam

Das lange Ringen um die Windräder von Fürstenau

Höxter/Fürstenau

Urteil von höchster Instanz im Windräderstreit von Fürstenau. Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet Fürstenauer Hochfläche“ vom 8. April 2020 ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster festgestellt. Eine Revision werde nicht zugelassen, berichtete Rechtsamtsleiter Stefan Fellmann in der jüngsten Ratssitzung in Höxter.

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Kommen bald höhere Windräder nach Fürstenau? Foto: dpa

Rat und Verwaltung der Stadt Höxter hatten bereits vor dem Verwaltungsgericht Minden eine Schlappe erlitten. Der zweite Senat hatte dort im Sommer zugunsten eines Windparkbetreibers entschieden und die Pläne, die Fürstenauer Hochfläche als Erholungsfläche mit Veränderungssperre auszuweisen, auf Eis gelegt. Die Stadt Höxter hätte so dort den Bau von hohen neuen Windkraftanlagen verhindern können. Zwei Gerichte haben nun die Idee mit der Veränderungssperre und einem neuen Erholungsgebiet vereitelt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft 1000 Hektar und 1500 Grundstücke im gesamten Außenbereich um die Ortschaften Bödexen und Fürstenau. Ziel vieler ist, die Riesenwindräder in Kölner-Dom-Höhe und noch höher dort zu verhindern,

Gegen die Sperre geklagt hatte die Maka Windkraft GmbH, die Grundflächen im Geltungsbereich der Veränderungssperre besitzt und dort endlich einen Windpark betreiben möchte. Sie hat bereits verschiedene Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen gestellt, die sich zum Teil im Klageverfahren oder noch im Genehmigungsverfahren beim Kreis Höxter befinden. Die angefochtene Veränderungssperre war per Dringlichkeitsbeschluss im Höxteraner Stadthaus auf den Weg gebracht worden.

Die Stadt verlangte vom Gericht, die Sperre nicht zu beanstanden. Sie sei zur Sicherung der künftigen Planung erforderlich. Der Bebauungsplan verfolge auch nicht, so die Stadt, den Grundsatz bauliche Anlagen zu verhindern, sondern für das Plangebiet das Ziel, die Funktion als als Natur- und Erholungsraum weiterzuentwickeln. Durch eine verbesserte Erholungsnutzung sollten die Orte aufgewertet werden und die Chancen für die touristische Nutzung genutzt und die Abwanderung gestoppt sowie Zuzüge generiert werden.

Das OVG greift die Veränderungssperre frontal an und bezeichnet sie als rechtswidrig. Sie leide an durchgreifenden formellen Mängeln und sei schon deshalb unwirksam. „Eine Veränderungssperre kann nur dann verhängt werden, wenn die Planung einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll. Hierzu gehören konkretisierte Vorstellungen der angestrebten Bebauung“, heißt es in der Urteilsbegründung. Unzulässig sei so eine Sperre, wenn die beabsichtigte Planung in keiner Weise absehbar sei.

Die Stadt Höxter will ihre Planungen für Windkraftkonzentrationszonen seit Anfang 2020 vorerst sowieso nicht weiter vorantreiben. Es soll abgewartet werden, wie sich Bundes- und Landesregierung bei den Abstandsregelungen positionieren. „Wenn wir weiterplanen und dann doch vielleicht alles wieder neu machen müssen, verbrennen wir nur Geld“, sagte Höxters Baudezernentin Claudia Koch. Wie viele Kommunen hängt auch Höxter bei der die Windkraftzonen-Planung in der Luft.

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