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Sicherungsverwahrung beantragt

Kaserne in Höxter: Eindringling soll dauerhaft in Psychiatrie bleiben

Höxter/Paderborn

Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat beim Landgericht Paderborn beantragt, den Mann, der am 7. Februar 2023 mit einem Auto auf das Kasernengelände in Höxter gefahren ist und dort unter anderem einen Soldaten bedroht haben soll, in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Wegen des Vorfalls in Höxter wurde das Gebiet um die Kaserne von der Polizei am 7. Februar dieses Jahres weitläufig abgesperrt. Foto: Michael Robrecht

Das geht aus einer dem WESTFALEN-BLATT vorliegenden Pressemitteilung hervor. „Der Beschuldigte, der im nicht auszuschließenden Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben könnte, soll am 7. Februar gegen 12 Uhr mit seinem Auto auf das Gelände der General-Weber-Kaserne in Höxter gefahren sein“, heißt es in dieser. 

Dort soll er sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen mit seinem Wagen vor ein Bundeswehrfahrzeug gestellt, mit seinen Fäusten gegen dessen Fahrertür gehämmert und den Fahrer schreiend aufgefordert haben, die Tür zu öffnen.

Höxter: Soldat bei Vorfall in Kaserne verletzt

Der Fahrer, der die plötzliche Situation nicht eindeutig erfassen konnte, öffnete die Tür seines Fahrzeugs und soll sogleich vom Beschuldigten am Kragen gepackt und aus dem Fahrzeug gezogen worden sein. Der Beschuldigte soll dabei unter anderem die Worte „umbringen“ und „dich“ geäußert haben, während er den Geschädigten im Rahmen einer sich entwickelten Rangelei zu Boden gedrückt haben soll, wodurch sich der Geschädigte Verletzungen an den Knien zuzog. Sodann eilten mehrere Soldaten zur Hilfe und fixierten den Beschuldigten.

Nachdem der Beschuldigte darüber geklagt hatte, keine Luft mehr zu bekommen, wurde die Fixierung gelöst, was der Beschuldigte nutzte, um plötzlich in Richtung seines Fahrzeugs zu laufen. Er sprang auf das Fahrzeugdach und entkleidete seinen Oberkörper. Mehrere Soldaten versuchten nunmehr, beruhigend auf ihn einzuwirken. Kurze Zeit später erschien die bereits alarmierte Polizei. Der Beschuldigte, der die Polizeibeamten mit seinem Blick fixiert hatte, soll sodann mit erhobenen Händen geschrien haben, dass er die Personen töten werde und „Euer Präsident“ Schuld sei. Weiterhin soll der Beschuldigte eine Art „Schießhaltung“ eingenommen haben, ohne aber eine Waffe in der Hand zu halten, und auf diese Weise auf die eingesetzten Beamten gezielt haben.

Tatort Kaserne Höxter: Hinter dem früheren Kasernentor hat sich das Geschehen rund um den 24-jährigen Mann abgespielt. Hier ist er halbnackt auf das Dach des silbernen Opel Zafira geklettert, hat Wutreden geschwungen und Soldaten bedroht. Foto: Michael Robrecht

Polizei und Bundeswehr räumten Kaserne in Höxter

Da die Polizeibeamten aufgrund der unklaren Gesamtumstände nicht sicher ausschließen konnten, dass es sich um eine politisch motivierte Tat mittels Einsatzes von Sprengstoff handeln könnte, wurden mit Unterstützung der Bundeswehr Gebäude der Kaserne geräumt. Während der Räumung stand der Beschuldigte noch immer auf dem Fahrzeugdach und soll weiterhin geschrien haben, dass er alle töten werde und dass „der Präsident“ schuld sei.

Der Beschuldigte zählte ferner einen „Countdown“ herunter, sprang dann auf die Fahrbahn und flüchtete in Richtung eines Bundeswehrgebäudes. Im Rahmen der Flucht soll der Beschuldigte mit der Faust einen ihm nacheilenden Polizeibeamten in das Gesicht geschlagen haben. Letztlich konnte der Beschuldigte von den Einsatzkräften der Polizei festgenommen werden, wogegen er sich jedoch zur Wehr gesetzt haben soll. Die umgehend veranlasste Untersuchung des vom Beschuldigten geführten Fahrzeugs auf Sprengmittel durch ein hinzugezogenes Entschärfer-Team des LKA NRW verlief negativ.

Eindringling stand nicht unter Drogen

„Bei dem Beschuldigten besteht nach einer entsprechenden Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen Grund zu der Annahme, dass er die ihm zur Last gelegten Taten im Zustand der Einsichtunfähigkeit – und damit der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB - begangen haben könnte. Aus diesem Grund war gegen ihn keine Anklage zu erheben, sondern gemäß §§ 413, 414 StPO die Durchführung des Sicherungsverfahrens zu beantragen, das keine schuldhaft begangenen Taten voraussetzt. Soweit zunächst der Verdacht bestand, der Beschuldigte könnte unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehandelt haben, wurde diese Annahme durch das Ergebnis einer Blutuntersuchung nicht bestätigt“, so die Staatsanwaltschaft Paderborn zu den Gründen für den Antrag auf Sicherungsverwahrung.

Der Wagen des Täters, dieser silberfarbene Opel, stand danach noch zwei Tage auf dem Parkstreifen vor der gegenüber liegenden Flüchtlingsunterkunft. Foto: Michael Robrecht

Der Eindringling aus der Kaserne ist schon vor dem Vorfall in Höxter auffällig gewesen. Von der Staatsanwaltschaft heißt es weiter: „Gegenstand der Antragsschrift ist ferner ein Vorfall aus Ende September 2022. Der Beschuldigte soll zu dieser Zeit eine Zeugin im Rahmen einer zunächst lautstarken verbalen Auseinandersetzung gewürgt haben, wobei er auch hier damit gedroht haben soll, sie umzubringen. Er ließ jedoch letztlich von der Zeugin ab, die, verletzt an Hals, Schulter, Hüfte und Schienbein, flüchten konnte. Auch insoweit ist aufgrund der Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Einsichtunfähigkeit begangen haben könnte.“

Der Beschuldigte ist derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund eines gerichtlichen Unterbringungsbefehls gemäß § 126a StPO untergebracht. Das Aktenzeichen des Landgerichts Paderborn lautet „01 KLs 18/23“. Hauptverhandlungstermine sind noch nicht bekannt.

„Abschließend weise ich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung stets die Unschuldsvermutung gilt“, erinnert Oberstaatsanwalt Thomas Heinz in der dem WESTFALEN-BLATT vorliegenden Pressemitteilung.

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