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Gesundheitsamt im Kreis Höxter ändert Nachverfolgung

Infizierte müssen Kontakte selbst informieren

Kreis Höxter

Fast 1000 neue Corona-Fälle innerhalb von sieben Tagen – Tendenz steigend. Auch im Kreis Höxter nehmen die Infektionszahlen rasant zu. Dabei hat sich die Omikron-Variante des Coronavirus durchgesetzt und ist kreisweit dominierend. Das starke Infektionsgeschehen hat auch Auswirkungen auf die Arbeit des Gesundheitsamtes.

Bearbeitet von Marius Thöne

Wer in Quarantäne ist, muss seine Kontakte künftig selbst informieren. Foto: Zacharie Scheurer/dpa 

„Es wird Änderungen im Ablauf der Kontaktnachverfolgung geben“, sagt Dr. Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter. Positiv Getestete sind aufgerufen, ihre Kontaktpersonen künftig selbst informieren. Das Gesundheitsamt wird das nur noch im Einzelfall tun. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wen müssen Infizierte informieren?

Grundlage für die Änderungen ist die Test- und Quarantäneverordnung, die das Land NRW angepasst hat. So können die bundeseinheitlichen Mindeststandards praxisnah umgesetzt werden. „Die Verordnung setzt mehr auf die Eigenverantwortung der Infizierten. Sie sind dazu verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen, zu denen in den letzten zwei Tage vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand, unmittelbar zu informieren.“

Auf wen konzentriert sich das Gesundheitsamt?

Woltering fasst die wesentlichsten Neuerungen zusammen: „Wir werden uns bei unserer Arbeit zukünftig auf die Menschen mit positivem PCR-Testergebnis konzentrieren sowie auf besonders gefährdete und schutzbedürftige Gruppen. Positiv Getestete werden weiterhin angerufen. In dem Gespräch wird nach dem Impfstatus gefragt und ob Krankheitssymptome vorliegen. Die Kontaktpersonennachverfolgung konzentriert sich hingegen nur noch auf besonders sensible Einrichtungen wie Pflegeheime, Kliniken oder Wohnheime der Eingliederungshilfe. Unser Ziel ist, diese vulnerablen Personengruppen weiterhin bestmöglich zu schützen.“

Wer muss mit Infizierten in Quarantäne?

Zudem werden in der Regel keine Quarantäneverfügungen mehr verschickt. Die infizierte Person und ihre Haushaltsmitglieder sind aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW automatisch in Quarantäne. Es gibt diesbezüglich jedoch einige Ausnahmen. Bei Fragen hilft das Team des Corona-Telefons des Kreises Höxter unter der Nummer 05271 / 965-1111 gern weiter.

Wie werden Infizierte informiert?

Wird eine Corona-Infektion festgestellt, erhält die betroffene Person zusätzlich zum Anruf vom Gesundheitsamt auch eine E-Mail oder SMS. Darin finden sie alle relevanten Informationen zur häuslichen Isolierung sowie zur Quarantäne. „Diese Nachricht können die Infizierten dann an ihre Haushaltsangehörigen und sonstigen Kontaktpersonen weiterleiten“, so Gesundheitsamtsleiter   Woltering.

Müssen alle Kontaktpersonen in Quarantäne?

Personen, die von einer positiv getesteten Person informiert wurden und keine Haushaltsangehörigen sind, sollen sich unabhängig von einer individuellen behördlichen Quarantäneanordnung für zehn Tage nach dem Kontakt bestmöglich absondern, engen Kontakt mit anderen haushaltsfremden Personen insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen vermeiden, möglichst im Homeoffice arbeiten und bei einem unvermeidbaren Kontakt mit anderen Personen die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten. Treten Symptome innerhalb der ersten zehn Tage nach dem Kontakt zur infizierten Person auf, sind die Kontaktpersonen aufgefordert, sich umgehend abzusondern und einen Test vornehmen zu lassen.

Wer zahlt für ausgefallene Löhne?

Für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne ist der Landschaftsverband   zuständig. Hierfür genügen der positive Testnachweis sowie ein Nachweis des (gemeinsamen) Wohnsitzes. Mehr dazu gibt es online auf den LWL-Seiten.

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