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Pflegebedürftige Mutter tot in Badewanne: Schwurgericht Paderborn bewertet Fall anders als Staatsanwaltschaft

Kollerbecker auf freiem Fuß

Marienmünster/Pad...

Seine pflegebedürftige Mutter lag tot in der Badewanne. Aber hat der 54 Jahre alte Mann aus Kollerbeck die Seniorin absichtlich dort ertrinken lassen? Die Frage beschäftigt das Schwurgericht Paderborn seit vergangener Woche. Und die Antwort könnte lauten: Nein. Deshalb hat das Gericht gestern den Haftbefehl aufgehoben. Der Mann kommt vorerst frei.

Ulrich Pfaff

In diesem Haus ertrank die 79-Jährige. Foto: Dennis Pape

Wie berichtet, ist der Kollerbecker des Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich davon überzeugt, dass der 54-Jährige seine Mutter absichtlich hat umkommen lassen: Er habe die 79-Jährige mit einem Badewannenlift in die Wanne gehoben und alleine gelassen, so dass sie unterging und ertrank. Der Angeklagte selbst schildert den Vorfall vor Gericht anders: Er habe an jenem 11. August am frühen Morgen seine schwer kranke Mutter tot in ihrem Bett gefunden, verschmutzt von Körperausscheidungen. Um die Leiche zu waschen, habe er sie mit einem Rollator ins Bad gefahren und dort in die Wanne gesetzt – beim Abduschen müsse auch Wasser in den Mund der Toten gelangt sein. Das Herausheben habe er nicht mehr bewerkstelligt: „Ich konnte nicht mehr.“ Deshalb habe er dann den Rettungsdienst gerufen.

Diese Version dürfte nach der Aussage eines Gerichtsmediziners widerlegt sein. Die Seniorin sei zweifelsfrei ertrunken, sagte der Mediziner, der die Leiche obduziert und weitere Untersuchungen zum Tathergang angestellt hatte. Ein natürlicher Tod, so wie vom Angeklagten behauptet, sei ausgeschlossen. Tatsächlich habe sich die 79-Jährige zusätzlich zu ihrer Demenz körperlich in einem schlechten Zustand befunden: Die 1,57 Meter große Frau habe 43 Kilogramm gewogen, habe Liegegeschwüre an Rücken und Gesäß sowie eine starke Verkürzung der Beinmuskulatur aufgewiesen.

Der Todeszeitpunkt sei nicht mehr feststellbar, jedoch könne aufgrund des Zustands der Lunge nur Tod durch Ertrinken in Frage kommen. Ob die 79-Jährige aufgrund ihrer Demenz oder ihres reduzierten körperlichen Zustands zwangsläufig hätte in der Badewanne untergehen müssen, konnte der Gerichtsmediziner nicht eindeutig bejahen: Es sei auf jeden Fall eine Beaufsichtigung erforderlich gewesen, er könne aber nicht sagen, ob ihre Kräfte für ein kurzzeitiges Festhalten am Badewannenrand nicht doch gereicht hätten. Das gab dem Schwurgericht zu denken, zumal der angeklagte Totschlag ein „aktives“ handeln des Sohnes voraussetzen würde: Er müsste das Badezimmer absichtlich verlassen haben, um die Seniorin sich selbst zu überlassen. Zugunsten des 54-Jährigen, so Vorsitzender Richter Eric Schülke, müsse man annehmen, dass er nur kurz aus dem Bad gegangen wäre in der Annahme, seine Mutter würde währenddessen nicht untergehen. Zudem sei von einer Aggression gegen die Mutter nichts bekannt. Die Kammer erteilte den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Frage komme. Das Urteil folgt am 24. Februar.

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