1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. Marienmünster
  6. >
  7. Rat versagt Denkmalschutz

  8. >

Fachwerkhaus in Bredenborn: Politische Mehrheit will Beschluss nicht zurückziehen

Rat versagt Denkmalschutz

Bredenborn

Die Diskussion um das Bredenborner Fachwerkhaus in der Königstraße 23 geht weiter. Trotz pflichtgemäßer Beanstandung des ersten Ratsbeschlusses seitens des Bürgermeisters verwehrte der Rat erneut mehrheitlich die Eintragung in die Denkmalliste mit sieben zu fünf Stimmen. Weil die Politik damit erneut gegen geltendes Recht verstößt, muss nun der Kreis Höxter eine Entscheidung als Kommunalaufsicht treffen.

Dennis Pape

Das Fachwerkhaus in Bredenborn erhitzt seit geraumer Zeit die Gemüter. Jetzt muss der Kreis entscheiden. Foto: Dennis Pape

Rückblick: Da dem baufälligen Objekt, das der Eigentümer gerne abreißen lassen möchte, von LWL-Gutachtern die Denkmaleigenschaft bestätigt worden ist, hätte es der Rat eigentlich bereits in seiner Sitzung im Dezember auf die Denkmalliste setzen müssen – laut Denkmalschutzgesetz sei er dazu aus Dokumentationsgründen zunächst verpflichtet. Wie man mit dem Haus anschließend verfahren würde, darf erst in einem zweiten Schritt Thema werden. Der Rat machte damals – wie auch am vergangenen Mittwoch erneut – nicht mit und versagte die Eintragung in die Liste mehrheitlich. Das sei in erster Linie ein Protest gegen das aus der Sicht einiger Politiker unsinnige Gesetz. Die Politik wird in dieser Angelegenheit zwar gefragt, hat aber keinen Entscheidungsspielraum.

Das wiederum griff unter anderem auch Josef Wolff (UWG) in der Sitzung auf: „Unsere Position ist ein politischer Fingerzeig – das Gesetz ist einfach schlecht gemacht. Warum wird der Rat mit dieser Sache beauftragt, wenn er es doch eh nur abnicken darf? Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn.“ Er untermauerte damit seine Position, die er dieser Zeitung bereits vergangene Woche mitgeteilt hatte. Während in einer WB-Umfrage die meisten Ratsfraktionen bereits vor der Sitzung Stellung bezogen hatten, äußerte sich die CDU in Person von Joseph Büker im Stadtparlament: „Auch wir haben uns dazu entschlossen, den ersten Ratsbeschluss nicht aufzuheben – keine Eintragung in die Denkmalliste.“

Jutta Fritzsche von den Grünen dagegen betonte einmal mehr: „Wir stimmen für die Eintragung, weil es nun einmal zwei Phasen gibt – und es in der ersten Phase um die Dokumentation der Denkmaleigenschaft geht.“ Helmut Lensdorf (SPD) sagte, dass seine Fraktion geteilter Meinung sei, er jedoch zustimme. Und: „Wir müssen die Denkmalwerte im Stadtgebiet in nächster Zeit differenziert betrachten. Wir haben wichtige kulturelle Werte.“ Elmar Stricker WGB stimmte für die Eintragung und erklärte: „Wir sind mit dem Gesetz ebenfalls nicht einverstanden – aber wir leben in einem Rechtsstaat und haben uns an das Gesetz zu halten. Wer das ändern will, muss sich an das Land wenden. Wir erkennen, dass das Objekt einen klaren Denkmalwert hat. Und dennoch ist es wichtig, den Eigentümer in Zukunft zu nichts zu zwingen. Vielleicht findet sich ja ein Investor.“

Nach Auskunft der Stadt Marienmünster wird der aus ihrer Sicht abermals rechtswidrige Beschluss nun an den Kreis als Kommunalaufsicht weitergeleitet. Dieser wiederum müsse eine Entscheidung treffen, die aller Voraussicht nach die Eintragung in die Denkmalliste sei – denn auch der Kreis müsse sich letztendlich auf das Gutachten des LWL berufen.

Startseite
ANZEIGE