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Pennig-Haus: Petition für Erhalt wird von 174 Unterzeichnern getragen

Anwalt übt Kritik am Gutachten

Warburg (WB). Der Ausschuss für Kultur-, Heimat- und Denkmalpflege berät am Dienstag, 20. August, über die Eintragung des Pennig-Hauses in die Denkmalliste. Im Vorfeld der Sitzung hat sich nun der Münchner Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth zu Wort gemeldet, der das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten von Dr. Geerd Dahms kritisiert.

Ralf Benner

Über die Eintragung des Pennig-Hauses in die Denkmalliste berät am Dienstag, 20. August, auf Intervention des Kreises Höxter erstmals auch der Ausschuss für Kultur-, Heimat- und Denkmalpflege der Stadt Warburg. Foto: Ralf Benner

Zur Vorlage bei dem in der Sache Pennig-Haus angerufenen Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages, hat Dr. Wasmuth dazu nun eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben. Diese hat der Rechtsanwalt auch an Bürgermeister Michael Stickeln, den Ausschussvorsitzenden Ulrich Nolte sowie die Fraktionsvorsitzenden im Rat übersandt.

Seine Überprüfung der »Denkmalfachlichen Stellungnahme« von Dr. Geerd Dahms habe schwerwiegende fachliche Mängel an Inhalt, Begründung und Ergebnis der Ausführungen ergeben, so Dr. Johannes Wasmuth. Sämtliche Angaben, die entscheidungstragend für die fehlende Denkmaleigenschaft des Hauses sprechen sollen, seien mit dem in NRW geltenden Recht und der es maßgeblich konkretisierenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW nicht vereinbar, führt er aus.

»Bedeutung des Hauses nicht untersucht«

Demnach habe Dr. Dahms die ortsgeschichtliche Bedeutung des Hauses nicht untersucht oder auch nur annähernd beschrieben. Gleiches gelte für die besondere städtebauliche Situation, die das Haus an der Schnittstelle der Straßen Zwischen den Städten, Sternstraße und Marktstraße ausmache.

Dr. Dahms gehe zudem rechtlich von der falschen Annahme aus, denkmalwürdig seien ausschließlich Bauwerke, denen eine herausragende Aussagekraft zukomme. Unrichtig sei auch die Annahme, eine Denkmalwürdigkeit werde durch nachträgliche Veränderungen eines Hauses oder auch bauliche Mängel beseitigt.

Rechtsanwalt sieht schweren Mangel

Wenn Dr. Dahms schließlich den Seltenheitswert des Hauses Marktstraße 18 mit der Behauptung zu bestreiten sucht, in Warburg gebe es noch viele andere Fachwerkbauten der Oberschicht, stelle dies einen besonders schweren denkmalfachlichen Mangel seiner Stellungnahme dar. Der Seltenheitswert lasse sich niemals dadurch in Zweifel ziehen, dass noch Bauwerke aus anderen Bauepochen vorhanden sind, argumentiert Dr. Wasmuth.

Der Rechtsanwalt kommt gegen Ende seiner Ausführungen zu dem Ergebnis, dass die Stadt Warburg als Untere Denkmalbehörde ihren denkmalschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, sollte das Denkmal in der Marktstraße nicht in die Denkmalliste eingetragen werden.

Delegation des Petitionsausschusses kommt

Eine Delegation des Petitionsausschusses wird am Mittwoch, 21. August, nach Warburg kommen, um sich vor Ort ein genaues Bild vom ehemaligen Schuhhaus Pennig zu machen. Inzwischen haben sich 156 weitere Personen der ursprünglich von 18 unterzeichneten Petition angeschlossen. Die entsprechende Unterschriftenliste hat Reinhard Humburg, einer der Initiatoren, dem Ausschuss zugeleitet, so dass die Petition nun von insgesamt 174 Unterzeichnern getragen wird.

Das nunmehr entstandene Loch im Fachwerk an der Westseite des Hauses ( WB-Bericht vom 10. August ) sei »für die bauliche Stabilität des Gebäudes praktisch unerheblich«, so Humburg. Einem Erhalt des Pennig-Hauses stehe dieser Schaden nicht entgegen.

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