Unabhängiger Gutachter: Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Warburg ist nicht begründet
»Pennig-Haus ist nicht denkmalwürdig«
Warburg (WB/ben). Ein von der Stadt Warburg in Auftrag gegebenes Gutachten kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass das Pennig-Hau s an der Marktstraße 18 in Warburg aus denkmalfachlicher Sicht nicht denkmalwürdig ist.
Aufgrund der erheblichen Schäden, die zu einem Austausch von wesentlichen Teilen der Substanz des Gebäudes führten, sowie »der Tatsache, dass es sich um ein sehr einfaches Gebäude ohne bauliche Besonderheiten im Inneren oder Äußeren und ohne besondere stadtgeschichtliche Bedeutung sowie einer schlechten Überlieferung der Substanz handelt«, sei ein Denkmalwert des 160 Jahre alten Fachwerkhauses sehr fraglich, erklärt der Hamburger Sachverständige Dr. Geerd Dahms.
Gutachten ist Thema im Ausschuss
Das Gutachten steht am Dienstag, 19. März, auf der Tagesordnung des Planungsausschusses im Behördenhaus. In der Sitzungsvorlage empfiehlt die Verwaltung aufgrund der denkmalfachlichen Stellungnahme des Gutachters dem Ausschuss, das Pennig-Haus nicht in die Denkmalliste der Stadt eintragen zu lassen.
Ende November hatte der Ausschuss beschlossen, vor einer abschließenden Entscheidung über die Eintragung des Hauses in die Denkmalliste die Meinung eines objektiven Gutachters einzuholen . Dieser Sichtweise hatte sich auch der Rat angeschlossen. Das Ergebnis des unabhängigen Gutachtens sei für ihn in einer so strittigen und sensiblen Angelegenheit verbindlich, hatte Warburgs Bürgermeister Michael Stickeln erklärt.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) befürwortet dagegen eine Unterschutzstellung des Gebäudes und führt orts- und sozialgeschichtliche sowie städtebauliche Gründe für ein öffentliches Erhaltungsinteresse an.
Fachwerkhaus ist seiner Substanz beraubt
»Immer dann, wenn bereits erheblich in die Substanz eingegriffen worden ist und gleichzeitig zu erwarten ist, dass bei einer denkmalgerechten Instandsetzung weitere wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht werden müssen, stellt sich die Frage, ob der Erhalt eines derart seiner Substanz beraubten Gebäudes im Ergebnis noch ein Denkmal sein kann«, stellt Dr. Geerd Dahms in seinem Gutachten fest. Eine Denkmalwürdigkeit setze die Originalität und Integrität voraus, auch spiele ein gewisser Seltenheitswert eine Rolle: »All das ist hier so nicht oder nicht mehr gegeben.« Das Gebäude werde nach den durchgreifenden Instandsetzungsarbeiten »kaum mehr als seine Kubatur (Form/Gestalt des Baukörpers – Anmerkung der Redaktion) behalten«.
Das heute sichtbare Fachwerk sei erst nach dem Zweiten Weltkrieg in den Jahren 1948/49 freigestellt worden – durch die Entfernung des Putzes, der eine Quaderung aufgewiesen habe. Die Annahme des Experten: Die Bauherren wollten um 1860 einen Massivbau vortäuschen. »Die Intentionen der Bauzeit sind somit nicht mehr ablesbar«, urteilt Dahms.
Keine besondere Bedeutung für städtebauliche Geschichte
Eine Bedeutung für die Geschichte der Stadt aufgrund der Entwicklung bürgerlichen Bauens sei an vielen Warburger Gebäuden ablesbar. Eine besondere Bedeutung sei aber für das Pennig-Haus nicht nachzuweisen. Dahms fordert die Denkmalpfleger daher ausdrücklich auf, eine Auswahl zu treffen, »damit der Denkmalbegriff nicht beliebig in der Anwendung ausgeweitet wird«.
Ein Neubau habe jedoch die benachbarten eingetragenen Denkmäler zu respektieren. Gestalt und Bauform des »abgängigen Bestandsgebäudes« seien zu übernehmen, eine Ausführung in Sichtfachwerk sei denkmalpflegerisch allerdings nicht erforderlich: »Ein Putzbau wäre an dieser Stelle aus stadtgeschichtlichen Gründen vorzuziehen«, stellt der Gutachter abschließend fest.
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