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Landrat Michael Stickeln kritisiert kurzfristige 15-Kilometer-Verordnung des Landes für den Kreis Höxter

„Regelung hat viele überrascht“

Kreis Höxter

Der vom Land angeordnete 15-Kilometer-Radius für Freizeitaktivitäten gilt seit Dienstag auch für den Kreis Höxter. „Innerhalb des Kreisgebiets dürfen sich die Bürger im Rahmen der geltenden Schutzmaßnahmen frei bewegen“, erklärte der Leiter des Krisenstabs des Kreises, Matthias Kämpfer

Dennis Pape

Gestapelte Stühle und Bänke auf dem Marktplatz in Höxter – Bilder wie diese gibt es derzeit in allen Städten des Kreises. Jetzt sind Freizeitaktivitäten weiter eingeschränkt worden. Foto: Michael Robrecht

. Nur wenn sie den Kreis verlassen, dürften sie sich höchstens 15 Kilometer Luftlinie von der Grenze ihrer Heimatstadt entfernen. Es sei denn, es liegen triftige Gründe dafür vor.

Ausnahmen weitreichend

Auch wer außerhalb des Kreises wohnt und den Kreis Höxter besuchen will, muss nach der Landesverordnung den 15-Kilometer-Radius rund um den eigenen Wohnort einhalten. Allerdings gibt es eine Vielzahl an Ausnahmen, um den Kreis Höxter zu verlassen oder zu besuchen. Dazu gehören laut Land NRW: Reisen, die der Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher oder vergleichbarer Besorgungen dienen; der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweiser Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch; der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen; Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahe stehenden Personen. Ebenfalls erlaubt sind die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen, die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen und Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen. Ob beispielsweise eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig ist oder ob und wie man seine Reisegründe belegen muss, wird vom Land nicht explizit erläutert.

Keine Ausflüge mehr

Die Regionalverordnung zielt im Wesentlichen darauf ab, den Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten und touristische Ausflüge einzuschränken. „In einem Kreis mit einer Fläche von etwa 1200 Quadratkilometern sehen wir keine generelle Möglichkeit, dies umfassend zu kontrollieren. Vielmehr setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen und die Solidarität in dieser herausfordernden Zeit“, sagte Landrat Michael Stickeln.

Bedenken des Kreises

Die neue Corona-Regionalverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen am späten Montagabend veröffentlicht hat, gilt seit Dienstagmorgen für vier Kreise, in denen der Inzidenzwert deutlich und nachhaltig bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt. „Die betroffenen Menschen sind von dieser neuen Regelung völlig überrascht worden – auch wenn diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit aus Sicht des Landes begründet sein mag“, betonte Stickeln. „Die Regionalverordnung ist so plötzlich und schnell erlassen worden, dass die Bürger im Kreis keine Möglichkeit hatten, sich darauf vorzubereiten“, so der Landrat weiter. Schon am Dienstagmorgen seien viele Anfragen beim Kreis Höxter eingegangen. Viele hätten sich verunsichert gezeigt, weil ihnen nicht klar war, was genau erlaubt und verboten ist. „Dafür habe ich Verständnis. Hier besteht ein berechtigter Informationsbedarf“, sagte Michael Stickeln.

Kontakte auf ein Minimum reduzieren

Bereits am Montag hatte der Kreis Höxter mit einer Allgemeinverfügung strengere Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich angeordnet, weil der Anstieg der Infektionszahlen im Kreisgebiet überwiegend auf Ansteckungen im familiären Bereich zurückzuführen sei. Die Zustimmung des Gesundheitsministeriums zu der Allgemeinverfügung des Kreises erfolgte schon am Freitagnachmittag. Am Montagabend gab es dagegen weniger als zwei Stunden Vorlauf bis zur Gültigkeit. Stickeln dazu: „Auch, wenn die Pandemie schnelle Entscheidungen erfordert, hätte ich mir gewünscht, dass wir vorab über die neue Regionalverordnung informiert worden wären und nicht erst wenige Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe. Wir haben unverzüglich Bedenken deutlich gemacht.“ Auf die Nachfrage, ob der Landrat die 15-Kilometer-Regelung auch hätte ablehnen können, teilte die Verwaltung mit, dass einer Landesverordnung Folge zu leisten sei.

Für Stickeln sei das Gebot der Stunde, die persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Im Kern laute die Botschaft der Regelungen des Landes und des Kreises: „Wir reduzieren unsere Kontakte und bleiben in der Heimat. Daran halten wir uns nicht nur, um uns selbst, sondern vor allem auch, um andere Menschen zu schützen“, so der Landrat.

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