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Bürgermeister: Bahn soll auch in die Streckenabschnitte Willebadessen und Borlinghausen investieren

„Auch wir fordern Lärmschutz“

Willebadessen/Bor...

Wie berichtet sollen Maßnahmen, die die Lärmbelastung an der Bahnstrecke Altenbeken-Warburg senken sollen, ab 2025 zunächst in Altenbeken umgesetzt werden. Für die Folgejahre sind Arbeiten im Warburger Stadtgebiet vorgesehen. Willebadessens Bürgermeister Norbert Hofnagel fordert, dass auch in der Eggestadt der Lärmschutz verbessert werden muss.

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Ein Zug rauscht durch den Bahnhof Willebadessen: Bürgermeister Norbert Hofnagel wünscht sich, dass die Bahn auch in Willebadessen und Borlinghausen in den Lärmschutz investiert. Foto: Daniel Lüns

„Auch wir fordern massiv den Schutz für unsere Bürger ein“, erklärt er in einer Pressemitteilung. Insbesondere die Ortschaften Borlinghausen und Willebadessen seien von Zuglärm betroffen. Die Stadt habe bereits 2017 Kontakt mit der Deutschen Bahn aufgenommen, um Lärm-Sanierungsmaßnahmen zu erwirken.

„Für die Sanierungsmaßnahmen besteht nach Meinung der Stadtverwaltung Willebadessen auch ein Anspruch“, sagt Hofnagel. Ein gesetzlicher Anspruch eines Betroffenen auf Lärmschutz bestehe nach Paragraf 41 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den darauf basierenden Verordnungen dann, wenn Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert würden. Dann werde bereits im Rahmen der planungsrechtlichen Zulassung entschieden, ob und welcher Lärmschutz erforderlich sei.

Die Stadtverwaltung sei der Meinung, dass nicht nur der bauliche Eingriff oder die bauliche Veränderung einen Anspruch begründen könnten. Das sei auch der Fall, wenn eine wesentliche Änderung vorliege „und die Immissionen in den Ortschaften Borlinghausen und Willebadessen einen bestimmten Wert überschreiten“, sagt Hofnagel.

Das Stadtoberhaupt bezieht sich dabei auf die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. „Der Ausbau der Verbindungskurve zwischen Kassel und Hann.-Münden kann als solche Änderung gewertet werden“, ergänzt Hofnagel.

„Meiner Meinung nach liegt die Beweispflicht, dass die Schallwerte eingehalten werden, bei der Bahn. Die betroffene Bahnstrecke muss sich im Gesamtkonzept der Lärmsanierung wiederfinden. Wir werden dafür kämpfen, dass die Bahn auch das berechtigte Interesse der Anwohner unserer Stadt angemessen berücksichtigt“, sagt er.

Nach seinen Informationen solle die Anzahl der Züge aufgrund der genannten Änderung erheblich steigen. Die Zahl der lärmträchtigen Güterzüge solle um fast 30 Stück pro Tag erhöht werden. Er habe Verständnis dafür, dass Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werde. Dies wolle die Stadt auch unterstützen. Im Gegenzug sei „die Gesellschaft und somit auch der Bund verpflichtet, für Ausgleich und den Schutz der betroffenen Anwohner zu sorgen“, sagt Hofnagel.

Seit 2016 seien jährlich 150 Millionen Euro an Haushaltsmitteln vor allem für den Bau von Lärmschutzwänden und als Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern (passiver Lärmschutz) vorgesehen, sagt Hofnagel. Damit Willebadessen davon profitiert, sei der Fachbereich Bauen beauftragt worden, „entsprechende Schritte bei der DB-Netz-AG und auch beim Eisenbahnbundesamt (EBA) einzuleiten“. Über das Ergebnis sollen die politischen Gremien informiert werden.

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