Willebadessen: Ortmann weiter im Amt – Lösung nicht in Sicht
Suche nach Feuerwehrchef: Stellvertreter verzichtet
Willebadessen (WB/dal). Nach wie vor ist unklar, wer künftig an der Spitze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen stehen wird. „Die Wehr diskutiert intern. Aber einen Nachfolger für den Leiter der Feuerwehr, Benjamin Ortmann, gibt es noch nicht“, erklärt Willebadessens Bürgermeister Hans Hermann Bluhm auf Nachfrage.
Fest steht jedenfalls: Michael Rüsing, der stellvertretende Leiter der Feuerwehr, wird seinen Hut in dieser Sache nicht in den Ring werfen. „Mehr schaffe ich nicht“, erklärt er. „Den Posten des Stellvertreters schaffe ich auch nur, weil Benjamin Ortmann mir so oft den Rücken freigehalten hat.“ In den Sommermonaten ist der Peckelsheimer nämlich beruflich stark eingespannt.
Leiterposten ist „sehr arbeitsintensiv“
Rüsing betreibt den „MR Gastroservice“, der sich unter anderem um die Ausrichtung von Partys, Geburtstagsfeiern und Firmenjubiläen kümmert. Auch auf Festen ist das Team vertreten, etwa der Warburger Oktoberwoche. „Im Sommer hat Benjamin Ortmann etwa 70 bis 80 Prozent der Arbeit gemacht“, sagt Rüsing.
Der Posten des Leiters der Wehr sei „sehr arbeitsintensiv“. Neben den Blaulichteinsätzen komme auch allerlei Verwaltungsaufwand und Bürokratie auf die Ehrenamtlichen zu. Unter anderem stehen Bereiche wie Schulungen, Beschaffungsplanungen, Arbeitsschutz und Dokumentationen auf der Agenda der Helfer.
Bitte um vorzeitige Entpflichtung
Im Jahr 2016 war Ortmann, wie berichtet , Feuerwehrchef geworden. Im Sommer 2017 hatte die komplette Leitung der Feuerwehr Willebadessen um ihre vorzeitige Entpflichtung gebeten. Da kein Nachfolger feststand, blieb Ortmann im Amt. Die Suche nach einem Nachfolger blieb erfolglos. Im Frühjahr 2018 stellte sich der Niesener erneut als Leiter der Wehr zur Verfügung.
Im November 2019 bat er erneut um seine vorzeitige Entpflichtung. „Sobald ein neuer Kandidat feststeht, wird Benjamin Ortmann entpflichtet“, sagt Bluhm. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) regle, dass der Leiter der Wehr bis dahin im Amt bleibe, erklärt Bluhm.
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