Töten des schwerverletzten Tieres war laut Staatsanwaltschaft Detmold keine Straftat
Katze in Barntrup überfahren: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt
Barntrup
Im Fall der mit einem Streifenwagen überfahrenen Katze „Mimi “hat die Staatsanwaltschaft Detmold die Ermittlungen eingestellt. Das Töten des schwerverletzten und nicht mehr zu rettenden Tieres sei keine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Strafbar macht sich demnach, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Dieser Vorwurf habe hier nicht vorgelegen.
Ende August hatte ein Verkehrsteilnehmer am Fahrbahnrand in Barntrup im Kreis Lippe eine kurz zuvor überfahrene schwerverletzte Katze entdeckt und die Polizei gerufen. Weil ihnen ein Schuss aus der Dienstwaffe an dieser Stelle wegen möglicher Querschläger zu gefährlich erschien, entschlossen sich die beiden Beamten, das Tier zu erlösen und es erneut zu überfahren.
Ein Tierarzt sei am frühen Morgen um 6.30 Uhr auf die Schnelle nicht erreichbar gewesen. Ein Anwohner hatte die Polizisten angezeigt.
Ende September hatte die Staatsanwaltschaft Detmold Ermittlungen gegen zwei Polizisten eingeleitet. Dabei handelte es sich um den Fahrer und den Beifahrer des Streifenwagens, der das Tier in Barntrup überrollt hatte.
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