Landgericht Detmold spricht Pflegetagegeld trotz verschwiegener Fehlbildung zu
Versicherung muss zahlen: Behindertes Mädchen erhält 65 Euro pro Tag
Detmold
Ein Vater hat für seine gerade geborene Tochter eine Pflegetagegeld-Versicherung abgeschlossen, ohne dem Versicherer mitzuteilen, dass das Kind mit einer Behinderung zur Welt gekommen war. Trotzdem muss die Versicherung für das Mädchen zahlen – 65 Euro pro Tag, 1950 Euro im Monat. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Detmold entschieden.
Gerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth: „Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Versicherung Rechtsmittel eingelegt hat.“