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65 neue Infektionen: Kreis verschärft Corona-Vorschriften

Kreis Lippe jetzt Risikogebiet

Kreis Lippe (WB). Der Kreis Lippe hat am Freitag die kritische Grenze von 50 überschritten: Die Inzidenzzahl beträgt 56,7. Damit gelten jetzt die Maßnahmen und Regelungen, wie sie in der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes für die Gefährdungsstufe 2 festgelegt sind.

Auch im Freien muss jetzt vielerorts eine Maske getragen werden: Diese Pflicht besteht jetzt unter anderem in großen Teilen der Innenstadt von Bad Salzuflen. Foto: Arne Dedert / dpa

„Ich appelliere an die Lipperinnen und Lipper, Sozialkontakte und Feiern im privaten Umfeld zu reduzieren. Dass die Fallzahlen in der kalten Jahreszeit wieder ansteigen, war zu erwarten. Es ist nun an uns, auf uns selbst und aufeinander acht zu geben, indem wir uns weiterhin an die AHA-AL-Regeln halten: Abstand und Hygieneregeln einhalten, Alltagsmaske tragen, Warn-App nutzen und regelmäßig lüften”, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.

Im Kreis Lippe gibt es nun insgesamt 1.410 bestätigte Coronafälle, damit sind seit Donnerstag 65 weitere Infektionen bekannt geworden. 1.058 Personen sind wieder genesen. 31 Personen sind verstorben. Aktuell sind 321 Personen in Lippe nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Im Kalletal gibt es 33 bestätigte Infektionen, davon sind 31 wieder genesen. Die meisten bestätigten Infektionen gibt es in Detmold (278, davon 206 genesen, 4 Todesfälle). In Lemgo gibt es 249 bestätigt Infektionen (davon 121 genesen, 5 Todesfälle).

Der Kreis Lippe hat die Öffnungszeiten der allgemeinen Corona-Hotline (05231/62-1100) erweitert: Sie ist auch am Samstag, 24. Oktober, sowie am Sonntag, 25. Oktober, jeweils von 10 bis 16 Uhr für Fragen erreichbar.

Aktuell stehen Coronafälle im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen (Stand Donnerstag, 22. Oktober, 19 Uhr; jeweils weniger als 5 Fälle: Median Klinik Burggraben (Bad Salzuflen), Seniorenzentrum Feierabendhaus (Bad Salzuflen), Unterkünfte für Geflüchtete (Lemgo, Blomberg), Kindergarten Holzwurm (Lemgo), Eben Ezer Werkstatt Lieme (Lemgo-Lieme).

Feste und Versammlungen

An „Festen aus herausragendem Anlass“ (zum Beispiel Hochzeiten, runde Geburtstage oder Taufen) außerhalb des privaten Raumes (wie Restaurants, Veranstaltungssäle) dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen. An Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongressen dürfen ab Mittwoch, 28. Oktober, maximal 100 Personen teilnehmen. Wenn der Veranstalter bis drei Tage vorher ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorlegt, können maximal 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen teilnehmen. Bei Konzerten und Aufführungen sowie sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen muss außerdem ein Mund-Nase-Schutz am Sitz- oder Stehplatz getragen werden.

Dies gilt auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen, außer bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen: Dort sind bereits ab einem Inzidenzwert von 35 keine Zuschauer mehr zulässig.

Diese Beschränkungen gelten nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz oder Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge dienen, wie zum Beispiel Blutspendetermine oder Gottesdienste.

Maskenpflicht im Freien

Ein Mund-Nase-Schutz muss verstärkt in öffentlichen Außenbereichen getragen werden. Dies gilt in Bereichen, in denen der Mindestabstand regelmäßig nicht eingehalten werden kann. In Bad Salzuflen sind das: Am Schliepsteiner Tor, Parkstraße, Bleichstraße zwischen Parkstraße und Salzebrücke, Lange Straße, Dammstraße,Millaupromenade/ Salzhof, Im Ort, Am Herforder Tor zwischen Mauerstraße und Lange Straße, Steege, Schießhofstraße zwischen Mauerstraße und Lange Straße, Am Markt, Wenkenstraße zwischen Steege und Dammstraße, Ritterstraße, Untere Mühlenstraße, Obere Mühlenstraße, Brunnengasse, Osterstraße, Otto Künne Promenade. In Detmold: samstags für den Bereich der Fußgängerzone; in Schlangen: Rosenstraße 11 bis 13 einschließlich Bereich Bushaltestelle Bürgerhaus.

Sperrstunde

Gastronomische Einrichtungen wie zum Beispiel Restaurants, Cafés, Kneipen und Bars müssen spätestens um 23 Uhr schließen und dürfen erst morgens um 6 Uhr wieder öffnen. In diesem Zeitraum darf auch kein Alkohol verkauft werden, auch nicht an Kiosks oder Tankstellen. Die Sperrstunde ist nicht gleichzusetzen mit einer Ausgangssperre.

Treffen in der Öffentlichkeit

In öffentlichen Räumen dürfen sich höchstens fünf Personen treffen. Diese maximale Personenzahl gilt nicht bei Familien oder Personen aus ein oder zwei Haushalten.

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