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Corona-Maßnahmen an Kitas in Schlangen

Kreis Lippe verlängert Maskenpflicht

Schlangen

Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde nun mit kleineren redaktionellen Änderungen bis einschließlich zum 7. März verlängert.

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Symbolbild. Foto: Jörn Hannemann

So wird in allen drei Ortsteilen der Gemeinde Schlangen die Maskenpflicht auf den Parkplätzen und Zuwegungen zu Kindertagesstätten mit der zeitlichen Einschränkung anlehnend an die Betriebszeiten angeordnet. Hier sei mit einem erhöhten Aufkommen von Personen/Eltern bei Betriebsbeginn und -ende zu rechnen.

Schlangen:Alte-Rothe-Straße 19 Parkplatz „Kita Alte-Rothe“ und Zuwegung zur Kindertagesstätte (auch Zuwegung von der Schützenstraße); Badstraße Parkplatz „Sportplatz Am Rennekamp“ einschließlich Zuwegung zur „Kita Regenbogen“; Gartenstraße 12 Parkplatz „Kita Gartenstraße“ einschließlich Zuwegung zur Kita (auch von und zur Kohlstädter Straße); Lindenstraße 83 c Parkplatz „Kita Arche Noah“ einschließlich Zuwegung zur Kita; Rosenstraße 11 –13 einschließlich Bushaltestelle Bürgerhaus und Parkplatz vor der Musikschule.

Kohlstädt: Am Kuhlhof 4 Parkplatz „Kita Strothestrolche“ einschließlich Zuwegung zur Kita.

Oesterholz-Haustenbeck: Zur Kammersenne Parkplatz „Zur Kammersenne“ einschließlich Zuwegung zur „Sternschnuppe“; Zuwegung zum Jugendtreff.

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