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Corona-Maßnahmen: Stufenmodell greift in Schlangen jetzt ab einer Inzidenz von 200

Kreis Lippe verlängert Verfügungen

Schlangen/Detmold

Der Kreis Lippe verlängert alle gültigen Allgemeinverfügungen bis einschließlich 17. Mai. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. „Die Fallzahlen sind hier im Kreis Lippe weiterhin auf hohem Niveau“, wird Landrat Dr. Axel Lehmann in einer Mitteilung zitiert. Deshalb sei es zwingend notwendig, „die aktuell gültigen Regelungen zu verlängern, damit das Coronavirus sich nicht noch weiter ausbreitet.“

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Eine Frau lässt sich auf das Coronavirus testen. Wer im Kreis Lippe ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen kann, darf dort ins Museum oder in bestimmten Geschäften einkaufen.

Gleichzeitig appelliert der Landrat, die Kontakte weiterhin so minimal wie möglich zu halten und die Hygieneregeln einzuhalten.

Stufenmodell

Derzeit greift im Kreis Lippe ein Stufenmodell, das Maßnahmen je nach Inzidenzwert im Kreisgebiet oder auch für einzelne Städte und Gemeinden festlegt. Dabei sind für die Sieben-Tages-Inzidenz Grenzwerte von 100, 200 und 300 vorgesehen. Die Allgemeinverfügung, die das Stufenmodell regelt, wurde bis einschließlich 17. Mai verlängert.

Änderungen gibt es bei den Gottesdiensten: Liegt die kreisweite Inzidenz über 100, aber noch unter 200, können Kirchen und Religionsgemeinschaften pro sieben Qua­dratmeter eine Person einlassen, sofern sie über einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest verfügt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder unter sieben Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Gesamtteilnehmerzahl bei Gottesdiensten liegt bei 125. Die Quadratmeterzahl pro Besucher liegt bei zehn und die maximale Teilnehmerzahl bei 100. Weitere Änderungen im Stufen­modell gibt es laut Kreis nicht.

Aktuell gelten für den gesamten Kreis Lippe die Regelungen für eine Sieben-Tages-Inzidenz ab 100. Für die Kommunen Augustdorf, Barntrup, Lage, Leopoldshöhe, Detmold, Bad Salzuflen, Extertal, Lügde und seit Dienstag, 20. April, auch für Schlangen gelten die verschärften Regelungen für eine Sieben-Tages-Inzidenz ab 200. Die zusätzlichen Einschränkungen für Schieder-Schwalenberg wurden aufgehoben, da die Inzidenz dort laut Kreis die Grenze von 200 signifikant unterschreitet.

Schnelltests/Einkaufen

Auch die Test-Option, die es ermöglicht, trotz Corona-Notbremse einkaufen zu gehen oder das Museum zu besuchen, wird bis einschließlich 17. Mai verlängert. So können bestimmte Geschäfte, Einrichtungen und Dienstleister ihre Kunden und Besucher empfangen. Voraussetzung: ein negatives Schnell- oder Selbsttestergebnis, das – in diesem Fall – nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt werden, dies gilt auch für Selbsttests. Teststellen finden Sie unter www.kreis-lippe.de/corona .

Maskenpflicht

In Lippe besteht zudem für bestimmte Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung wurde bis einschließlich 17. Mai verlängert. Eine Übersicht ist unter www.kreis-lippe.de/kreisblatt zu finden.

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