Kreis Lippe überschreitet Inzidenzwert der Corona-Infektionen – Gefährdungsstufe 2
Maskenpflicht in Schlänger Rosenstraße
Schlangen/Detmold (WB/He). Der Kreis Lippe hat am Freitag die Inzidenzzahl von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Es wurde die Gefährdungsstufe 2 ausgerufen und eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab diesem Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr, gilt.
Eine der Folgen: „Für die Gemeinde Schlangen gilt eine zusätzliche Maskenpflicht im Bereich der Rosenstraße 11 – 13, einschließlich im Bereich der Bushaltestelle Bürgerhaus“, teilt die Verwaltung mit.
Aktuelle Zahlen
Im Kreis Lippe gibt es 1410 bestätigte Corona-Fälle (Stand 23. Oktober), damit sind gegenüber dem Vortag 65 weitere Infektionen bekannt. 1058 Personen sind wieder genesen. 31 Personen sind verstorben. Aktuell sind 321 Personen in Lippe nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. In der Gemeinde Schlangen sind vier Infektionen bestätigt. Seit dem 6. März wurden 24.000 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.
Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt derzeit 56,7. Damit hat der Kreis Lippe am Freitag, 23. Oktober, 0 Uhr, die Zahl von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Die Überschreitung des Inzidenzwertes wurde durch das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG NRW) amtlich bestätigt. Der Kreis Lippe hat deshalb für das Kreisgebiet Gefährdungsstufe 2 festgestellt und eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit gelten ab Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr, die Maßnahmen und Regelungen, wie sie in der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung für die Gefährdungsstufe 2 festgelegt sind.
Appell des Landrates
„Ich appelliere an die Lipperinnen und Lipper, Sozialkontakte und Feiern im privaten Umfeld zu reduzieren“, sagt Landrat Dr. Axel Lehmann. „Dass die Fallzahlen in der kalten Jahreszeit wieder ansteigen, war zu erwarten. Es ist nun an uns, auf uns selbst und aufeinander acht zu geben, indem wir uns weiterhin an die AHA-AL-Regeln halten: Abstand und Hygieneregeln einhalten, Alltagsmaske tragen, Warn-App nutzen und regelmäßig lüften.“
Der Kreis Lippe hat aus aktuellem Anlass die Öffnungszeiten der allgemeinen Corona-Hotline erweitert: Sie ist auch am Samstag, 24. Oktober, sowie am Sonntag, 25. Oktober, jeweils von 10 bis 16 Uhr für Fragen erreichbar.
Gefährdungsstufe 2
Diese Maßnahmen gelten nun zusätzlich im Kreis Lippe:
Feste aus herausragendem Anlass: Zu Festen aus herausragendem Anlass zählen zum Beispiel Hochzeiten, runde Geburtstage oder Taufen. Finden solche Feste außerhalb des privaten Raumes statt, also beispielsweise in Restaurants oder Veranstaltungssälen, dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen.
Veranstaltungen und Versammlungen: An Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongressen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen. Dies gilt ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe (also ab Mittwoch, 28. Oktober). Wenn der Veranstalter bis drei Tage vor der Veranstaltung ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorlegt, können maximal 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen teilnehmen.
Bei Konzerten und Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen muss außerdem ein Mund-Nase-Schutz am Sitz- oder Stehplatz getragen werden.
Dies gilt auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen, außer bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen: Laut Anlage zur Coronaschutzverordnung sind bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen bereits ab einem Inzidenzwert von 35 keine Zuschauer mehr zulässig.
Diese besonderen Beschränkungen gelten nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz oder Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge dienen, wie zum Beispiel Blutspendetermine oder Gottesdienste.
Mund-Nase-Schutz
Ein Mund-Nase-Schutz muss nun auch verstärkt in öffentlichen Außenbereichen getragen werden: Dies gilt in Bereichen, in denen der Mindestabstand regelmäßig nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel stark besuchte Fußgängerzonen in Innenstädten). Für welche Straßen und Plätze im Kreis Lippe deshalb ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss, ist in der Allgemeinverfügung des Kreises Lippe geregelt. Sie ist veröffentlicht unter www.kreis-lippe.de/corona.
Zu den Kommunen, in denen auf Straßen und Plätzen im Kreis Lippe nun ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss, gehören zurzeit Bad Salzuflen, Detmold und Schlangen. In Detmold betrifft dies den Bereich der Fußgängerzone an Samstagen.
In der Gemeinde Schlangen gilt diese Verpflichtung für den Bereich Rosenstraße 11 bis 13, einschließlich dem Bereich der Bushaltestelle Bürgerhaus. „Wir haben die neue Verfügung zur Information für alle Bürger auch auf unserer Homepage eingestellt“, sagt Fachbereichsleiterin Andrea Batzer. Auf der Homepage (www.gemeinde-schlangen.de) wird auch auf die Seiten des Kreises Lippe und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) verwiesen, wo die neue Situation und die Regelungen detailliert aufgeführt sind.
Sperrstunde
Gastronomische Einrichtungen wie Restaurants, Cafés, Kneipen und Bars müssen spätestens um 23 Uhr schließen und dürfen erst morgens um 6 Uhr wieder öffnen. In diesem Zeitraum darf kein Alkohol verkauft werden, auch nicht an Kiosks oder Tankstellen. Die Sperrstunde ist nicht gleichzusetzen mit einer Ausgangssperre.
Zusammenkünfte
In öffentlichen Räumen dürfen sich höchstens 5 Personen treffen. Diese maximale Personenzahl gilt nicht bei Familien (Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Ehepartnern, Lebenspartnern) oder – unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen – Personen aus ein oder zwei Haushalten.
Diese Auflagen können nach der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung erst wieder gelockert werden, wenn im Kreis Lippe der Inzidenzwert sieben Tage in Folge jeden Tag unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner geblieben ist.
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