21-jähriger Steinewerfer auf Bundesstraße 1 bei Schlangen von Berufungskammer zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Täter muss nicht in Psychiatrie
Horn-Bad Meinberg
Zwei Mal hatte ein junger Mann aus Bad Meinberg Dinge getan, die man nicht mehr als Blödsinn abtun konnte: Er hatte Autos auf der B1 mit Steinen beworfen und seinen Freunden Medikamente gegeben. Beide Male ging es glimpflich aus. Und für den jetzt 21-Jährigen hätte es schlimmer kommen können: In einem Berufungsprozess wurde seine Einweisung in die Forensik „kassiert“.
Das Detmolder Jugendschöffengericht hatte ihn im Oktober im zweiten Anlauf schuldig gesprochen, aber auf eine konkrete Strafe verzichtet: Stattdessen verfügte das Gericht die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Denn der 21-Jährige ist intelligenzgemindert und hatte bereits mehrere haarsträubende Aktionen auf dem Kerbholz: Unter anderem hatte er in einem leerstehenden Haus Feuer gelegt und einen Lehrer massiv angegriffen – inklusive Tritten und Bissen.
Diesmal ging es um einen Zwischenfall, der auch Verletzte oder Tote hätte fordern können: Der 21-Jährige hatte gemeinsam mit einem deutlich jüngeren Freund im Dezember 2019 von einer Brücke über der B1 bei Bad Meinberg Autofahrer zuerst mit einer starken LED-Lampe geblendet und anschließend Steine in Richtung der Fahrbahn geworfen. Dabei wurden zwei Autos und ein Lastwagen getroffen, der Sachschaden blieb jedoch gering. Wichtiger für die Zukunft der beiden jungen Angeklagten war, dass den Autofahrern selbst nichts passierte.
Der 15-jährige Mittäter musste 80 Sozialstunden ableisten, der 21-Jährige hingegen kam nicht so leicht davon. Gegen ihn verfügte das Jugendschöffengericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, weil nach der Einschätzung eines Gutachters ähnlich gefährliche Taten nicht auszuschließen seien. Dabei spielte auch ein anderer Vorfall eine Rolle. Der 21-Jährige hatte ein paar Freunden, wiederum um ein paar Jahre jünger, Pillen gegeben, die sie glücklicher machen sollten – Psychopharmaka, die eigentlich der Vater des Angeklagten nehmen sollte. Zwei der Jugendlichen erlitten Halluzinationen und Ohnmachtsanfälle. Das war der Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Körperverletzung wert.
Die Unterbringung in der Forensik ist die schwerwiegendste Freiheitsentziehung, die ein deutsches Gericht verhängen kann, weil sie zunächst unbefristet erfolgt. Aus diesem Grund sah sich die Berufungskammer das Urteil des Jugendschöffengerichts jetzt genau an – und kam zu einem ganz anderen Ergebnis. Der Vorwurf der Körperverletzung war aus Sicht des Gerichts nicht haltbar, so dass der 21-Jährige dafür freigesprochen wurde: Er habe seinen Freunden ehrlich gemeint etwas Gutes tun wollen und die Problematik der Nebenwirkungen an gesunden Menschen nicht überschauen können. Die Steinwürfe hingegen waren Richterin Anke Grudda als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung gleich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wert, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Notwendigkeit, den jungen Mann in die Psychiatrie zu schicken, sah das Gericht damit nicht mehr. Dafür muss er sich an Auflagen halten: Der 21-Jährige, der bei der Lebenshilfe eine Ausbildung zum Gartenbauhelfer gemacht hat, muss sich um eine Arbeitsstelle bemühen und gemeinnützige Arbeit leisten.
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