Klage gegen Lübbecker Ratswahl 2020 vor Gericht offenbar nicht erfolgreich: Wahlwiederholung wohl vom Tisch
AfD-Argumente verfangen nicht
Lübbecke/Minden
Mit einer Klage gegen die Stadt Lübbecke wollte der AfD-Kreisverband vor dem Verwaltungsgericht Minden erreichen, dass die Kommunalwahl des vergangenen Jahres in Lübbecke wiederholt werden muss, weil die Stadt die AfD-Wahlvorschläge nicht zugelassen hatte.
Nach knapp einstündiger Verhandlung erklärte Einzelrichter Liebnow am Dienstag, dass der Beschluss der 2. Kammer in der Rechtssache schriftlich ergehe. Eine Tendenz in der Bewertung durch das Gericht war aber bereits erkennbar: Die Klage war nicht erfolgreich.