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Fachärztin Anke Richter-Scheer erklärt neue Regelungen für Masern- und HPV-Impfungen

„Diese Zahlen sollten wachrütteln“

Bad Oeynhausen (WB). Das neue Masernschutzgesetz ist Ende Dezember auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Bereits vom 1. März an bringt dieses Gesetz Änderungen mit sich. Auch bei der HPV-Impfung – die vor einer Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs schützen soll – hat sich seit dem Jahreswechsel etwas getan.

Louis Ruthe

Die Impfstoffe gegen Masern und HPV gibt es in jeder Praxis. Foto: dpa

„Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, eine Impfquote von 95 Prozent der Bevölkerung zu erreichen“, sagt Anke Richter-Scheer, Hausärztliche Internistin und Landesvorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. Die Impflücken bei Masern seien jedoch weiterhin zu groß. Das gehe aus Auswertungen hervor, die das Robert-Koch-Institut (RKI) 2019 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht hatte.

„Masern können überall ausbrechen, auch hier in der Region“

„Zwar haben etwa 97 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es regionale Unterschiede, so dass die gewünschte Impfquote von 95 Prozent nicht erreicht wird“, berichtet Anke Richter-Scheer. Lediglich 93 Prozent der Schulanfänger von 2017 seien zweimal gegen Masern geimpft.

„In der Quote werden zudem nur Kinder berücksichtigt, die einen Impfpass vorgezeigt haben. Die reale Quote liegt schätzungsweise unter 90 Prozent“, sagt Anke Richter-Scheer. Weltweit komme es weiter zu Ausbrüchen der Krankheit. „Masern können überall ausbrechen, auch hier in der Region“, sagt Anke Richter-Scheer. Bisher seien ihr keine Ausbrüche in Ostwestfalen-Lippe bekannt.

Immer wieder steht die Impfpflicht in der Öffentlichkeit zur Debatte. „Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es Impfpflichten, beispielsweise mit der Pockenschutzimpfung“, erzählt Anke Richter-Scheer: „Jeder Mensch möchte gesund sein, eine Impfung – wie gegen Masern – ist der präventiv effektivste Schutz gegen die zum Teil tödlichen Krankheiten.“

Neues Personal muss von März an Masernschutz nachweisen

Durch die Masernpflicht ab dem 20. März müssen alle Kinder einen Masernschutz vorweisen. „Dieser besteht, wenn Kinder nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zweimalig geimpft wurden“, erläutert Anke Richter-Scheer. Alle, die nach 1970 geboren seien, bräuchten für den Maserschutz nur eine Impfung.

„Bei Personen, die vor 1970 geboren wurden, wird davon ausgegangen, dass eine Impfung vorliegt oder die Person die Masern schon durchgemacht hat“, berichtet Anke Richter-Scheer. Neu ab März sei zudem, dass neues Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen einen Masernschutz nachweisen müsse.

Das betrifft beispielsweise Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal. Derzeit Beschäftigte befinden sich in der Übergangslösung und müssen den Nachweis bis zum Juli 2021 erbringen.

HPV: „Selbst ein Kondom ist kein 100-prozentiger Schutz vor einer Infektion“

Seit Jahresbeginn übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die HPV-Impfung für Jungen. „Der Impfstoff ist seit 2006 270 Millionen Mal appliziert worden“, sagt Anke Richter-Scheer. Die Zahl alleine widerlege jede Bedenken gegen den Impfstoff. Seit 2007 ist die Impfung für Mädchen eine Kassenleistung. „Empfohlen wird, Mädchen wie Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren zu impfen“, sagt die Hausärztliche Internistin.

Eine Nachimpfung mache bis zum 17. Lebensjahr Sinn. „Studien zeigen, dass der Impfstoff am wirksamsten ist, wenn er vor dem ersten Sexualkontakt verabreicht wird.“ Jeder Mann, aber auch jede Frau, könne durch ungeschützten Geschlechtsverkehr zum Überträger einer HPV-Infektion werden.

„Selbst ein Kondom ist kein 100-prozentiger Schutz vor einer Infektion“, sagt Anke Richter-Scheer. Etwa 2400 Männer würden jährlich an HPV erkranken. „In etwa 40 Prozent führt die Erkrankung bei Männern zum Tod“, berichtet Anke Richter-Scheer. Bei den Frauen sterben jährlich 1500 Erkrankte. „Diese Zahlen sollten die Menschen wachrütteln.“

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