Kreis Minden-Lübbecke stellt Bescheinigungen für Covid-Genesene aus
Inzidenzwert beträgt 45,7
Lübbecke/Minden
Die Zahl der aktiven Corona-Fälle im Kreis Minden-Lübbecke geht weiter zurück. Am Dienstag wurden 79 Fälle weniger als am Vortag registriert: 548.
Die Wocheninzidenz beträgt 45,7 am Mittwoch. Am Vortag lag sie bei 45,1.
Die Fallzahlen aus den Städten und Gemeinden:
Bad Oeynhausen 47 (-8),
Espelkamp 72 (-4),
Hille 18 (-5),
Hüllhorst 13 (-3),
Lübbecke 76 (-5),
Minden 200 (-35),
Petershagen 32 (-10),
Porta Westfalica 44 (-3),
Preußisch Oldendorf 8 (+-0),
Rahden 21 (-6),
Stemwede 17 (+-0).
Patienten und Tests
Die Mühlenkreiskliniken behandeln 13 Covid-Patienten, vier auf der Intensivstation. Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden 13 Patienten versorgt.
Es gibt im Kreisgebiet verteilt auf elf Schulen insgesamt 14 infizierte Schüler und eine infizierte Lehrkraft.
Im Kreis Minden-Lübbecke waren in der vergangenen Woche von 41.909 Testungen 42 positiv.
Impfungen
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe meldet, dass im Impfzentrum in Hille-Unterlübbe bis einschließlich 25. Mai 78.462 Personen eine Erstimpfung sowie 29.046 Personen eine Folgeimpfung erhalten haben. In den Arztpraxen haben 40.585 Personen eine Erst- und 6.509 Personen eine Zweitimpfung erhalten. Hinzu kommen die Impfungen durch mobile Teams: Dies sind 12.918 Erstimpfungen und 10.304 Zweitimpfungen.
Bescheinigung gibt es automatisch
Der Kreis Minden-Lübbecke hat an alle Genesenen der vergangenen sechs Monate eine Genesenen-Bescheinigung versandt – „unbürokratisch und kostenlos“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Damit haben etwa 9400 Personen im Kreisgebiet eine Bestätigung des Gesundheitsamtes über ihre überstandene Covid-Infektion erhalten. Wenn ihr damaliger Corona-Test zwischen 28 Tage und sechs Monate zurückliegt, sind sie rechtlich den vollständig Geimpften und negativ Getesteten gleichgestellt. Nach Ablauf dieser sechs Monate verfällt der Status als Genesener, ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung sind wieder nötig.
Alle, die seit 1. Dezember 2020 erkrankt waren, bekommen in der Regel automatisch eine Bescheinigung – ebenso wie aktuell Erkrankte, wenn ihr Fall abgeschlossen ist, also etwa 14 Tage nach Ablauf der Quarantäne.
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