Kreis nimmt Anordnung für Fußgängerzone von Bad Oeynhausen zurück – Neuregelung wird kurzfristig erwartet
Maskenpflicht ist formal aufgehoben
Bad Oeynhausen (WB)
Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone von Bad Oeynhausen ist seit Samstag formal aufgehoben. Das geht aus der jüngsten Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke hervor.
Der Kreis hatte die Maskenpflicht für die Fußgängerzonen in Bad Oeynhausen, Minden und Lübbecke am 28. März angeordnet, weil die Inzidenz in den genannten Städten zu diesem Zeitpunkt über 200 lag. Die Maßnahme war Bestandteil eines Paketes, das es den Menschen im Mühlenkreis ermöglichen sollte, trotz Inzidenz über 100 die Shopping-Variante Click & Meet mit negativem Schnelltest zu nutzen.