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Asylbewerber vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zu 150 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt

Mit 1,3 Promille Polizisten getreten

Bad Oeynhausen (WB/wa). Wegen Ruhestörung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hat sich ein Asylbewerber aus der Mongolei vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Zudem wurde wegen des Tragens eines Hakenkreuz-Symbols verhandelt.

Ein Asylbewerber aus der Mongolei hat sich am Freitag vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen verantworten müssen.

Diesen Vorwurf stellte Amtsrichter Dr. David Cornelius im Einvernehmen mit den Verfahrensbeteiligten jedoch schnell ein. Das Symbol hatte sich an einer Halskette befunden, die der Mann im Juni 2019 abends in Bad Oeynhausen trug. Es handele sich dabei „um eine Glaubenskette“, wie der Angeklagte vor Gericht erklärte.

Auch seine Dolmetscherin konnte überzeugend darlegen, dass derartige Symbole in Religion und Alltag der Menschen in einigen fernöstlichen Gebieten nicht ungewöhnlich seien.

Im Blut ist ein Alkoholgehalt von 1,3 Promille festgestellt worden

Polizisten fiel die Kette auf, als sie den Mann auf einem Parkplatz an der Weserstraße/ Ecke Detmolder Straße kontrollierten. Zeugen hatten die Beamten gerufen, weil der Angeklagte auf dem Platz zu laut Musik hörte. „Der Mann konnte sich nicht ausweisen“, sagte ein 49-jähriger Polizist vor Gericht aus, „und dabei haben wir ihn darauf hingewiesen, dass das Symbol an seiner Kette verboten ist.“

Gegen die Aufnahme seiner Personalien habe sich der Mann aggressiv gewehrt und die Beamten insgesamt etwa dreieinhalb Stunden beschäftigt, wie der Zeuge weiter ausführte. Zunächst habe der Mann versucht wegzulaufen, so dass ihm die Beamten Handschellen anlegen mussten. Nur eine EC-Karte sei sichergestellt worden, „damit konnten wir aber nicht die Identität des Mannes ermitteln.“

Auch gegen die Entnahme von Fingerabdrücken wehrte sich der Mann massiv. Unter anderem stieß er mit dem Kopf nach einem der Beamten, wie das Gericht feststellte. Zudem teilte er mehrere Fußtritte aus. Wie der Polizeibericht bestätigte, war im Blut des Mannes ein Alkoholgehalt von 1,3 Promille festgestellt worden.

„Dies ist keine Rechtfertigung oder Entschuldigung“

In ihrem Plädoyer sprach die Staatsanwältin von einer unverhältnismäßigen und aggressiven Tat „nur wegen der Aufnahme von Personalien“. Sie forderte fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ihre Erklärung wertete auch der Verteidiger als „rechtlich und tatsächlich völlig richtig“.

Er plädierte jedoch auf eine Geldstrafe, da der Mann sich aufgrund des Alkohols nicht unter Kontrolle gehabt habe. Der Verteidiger betonte aber: „Dies ist keine Rechtfertigung oder Entschuldigung.“

Dem folgte auch Amtsrichter Dr. David Cornelius, da sich der Mann aufgrund weiterer Straftaten demnächst in Köln verantworten müsse und seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitze. Er verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen à 15 Euro.

„Sie haben heute keine Pluspunkte gesammelt“, begründete er dem Angeklagten die Höhe des Strafmaßes. Der Beschuldigte habe kein Geständnis abgelegt. Das Urteil wurde noch im Saal rechtskräftig.

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