52-Jährige aus Bad Oeynhausen wettert vor Gericht gegen Beamte und bestreitet Vorwurf einer Alkoholfahrt im Sommer
Polizisten bekommen Frust zu spüren
Bad Oeynhausen
Er solle „einfach mal lesen“, herrschte die Angeklagte gleich zu Beginn des Verfahrens den Staatsanwalt an, als der ihren Namen in der Anklageschrift versehentlich falsch zitierte.
„Bleiben Sie entspannt“, entgegnete daraufhin nicht nur Amtsrichter Dr. David Cornelius der Angeklagten unter Verweis auf einen nicht böse gemeinten Flüchtigkeitsfehler. Auch dem Verteidiger der 52-jährigen Frau aus Bad Oeynhausen wurde es zu bunt.
„Sie halten sich an das, was wir vereinbart haben“, wies er die Beschuldigte vor Beginn ihrer Aussage zum Tatvorwurf zurecht. Verantworten musste sich die Frau vor Gericht, da sie im Juni vergangenen Jahres „in Schlangenlinien“ im Ortsteil Rehme Auto gefahren sein soll und dabei einer Zeugin aufgefallen war. Nach deren Hinweis hatten Polizisten die Frau an ihrer Wohnanschrift aufgesucht. Dort sollen die Beamten in „ehrverletzender Weise“ nicht nur beleidigt worden sein, sondern die Angeklagte soll erheblichen Widerstand geleistet haben.
„Ich bin nicht betrunken Auto gefahren“, beteuerte dagegen die Angeklagte. Sie sei vor einer Kita absichtlich in Schlangenlinien gefahren, weil sie ein anderes Fahrzeug daran habe hindern wollen, sie zu überholen. Dafür habe sie bewusst eine Ordnungswidrigkeit in Kauf genommen und sich sehr geärgert. „Was sind denn das für A..., die mit 80 an einer Kita entlangfahren?“, beschwerte sie sich.
Sie habe sich zuvor eine „Flasche Absinth“ mit „55 Umdrehungen“ in einem Supermarkt in Vlotho gekauft, erklärte die Frau weiter, „das kann ich mit einem Kontoauszug beweisen.“ Aber erst nach ihrer Autofahrt habe sie sich „zwei Absinth eingegossen“, weil sie ihren „Kopf frei pusten“ wollte.
Wie das Gericht feststellte, hatten die Beamten mittels einer Blutprobe einen Alkoholgehalt von mehr als 2,1 Promille nachgewiesen. Zudem sei der Konsum von Drogen festgestellt worden. „Ich halte es wie die Russen und trinke Wodka aus Wassergläsern“, antwortete die Angeklagte auf die Frage, wie viel Alkohol sie getrunken habe. „Ich wollte mich abschießen.“ Die Polizisten seien eingetroffen, als sie mit dem Hund habe rausgehen wollen.
Viermal habe sie in ein Röhrchen pusten müssen, aber „die waren mit dem Ergebnis nicht zufrieden“, erklärte sie. Einer Blutprobe in Minden habe sie nicht zugestimmt, daraufhin hätten ihr die „netten Herren Polizisten“ nicht nur mit Gewalt den Führerschein abgenommen, sondern sie habe zugleich „eine Operation“ hinter sich bringen dürfen. Ein ärztliches Attest liege vor, versicherte sie auf Nachfragen des Verteidigers. Gegenüber den Beamten habe sie ihre „Wut auf den Gesetzesapparat“ herausgelassen, weil sie sich ungerecht behandelt fühle. Da seien ihr „die Nerven durchgebrannt und ich habe versucht, mich zu wehren“. Laut Anklagevorwurf soll sie versucht haben, einem der Polizisten in die Hand zu beißen, als diese sie zum Streifenwagen führen und nach Minden zum Alkoholtest fahren wollten.
Den Widerstand gegen die Beamten hatte die Frau nach Überzeugung der Verfahrensbeteiligten zugegeben. Aber war sie tatsächlich alkoholisiert im Auto nach Hause gefahren? Nun will Amtsrichter Dr. Cornelius das ärztliche Attest der Frau prüfen und die Polizisten vernehmen. Das Verfahren wird in Kürze fortgesetzt.
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