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Einbruchserie in Espelkamp, Rahden und Stemwede: 33-jähriger Espelkamper am Landgericht verurteilt

Einbrecher muss in Haft und Entziehung

Espelkamp/Bielefe...

Wegen mehrfachen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls, zum Teil in Tateinheit mit Sachbeschädigung, ist am Freitag ein 33-jähriger Mann aus Espelkamp zu einer gebrochenen Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden.

wn

Ein Espelkamper (33) wurde am Landgericht verurteilt.

In der aktuellen Verhandlung ging es um Einbrüche in elf Wohnhäuser und eine Kindertagesstätte in Stemwede, Rahden und Espelkamp, die der Mann in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis 2. Juni 2020 verübte. In zwei Fällen war es beim Versuch geblieben. Insgesamt hat der Angeklagte dabei laut Staatsanwaltschaft Geld und Wertgegenstände im Gesamtwert von knapp 34.000 Euro erbeutet. Dafür verurteilte ihn das Gericht zu drei Jahren Haft. Gerichtssprecher Guis­kard Eisenberg erklärte, dass der Espelkamper überdies wegen anderer Taten im Jahr 2019 bereits vom Amtsgericht Minden verurteilt worden war, wogegen er Berufung am Landgericht eingelegt hatte. Dort lautete daraufhin das Urteil zwei Jahre auf Bewährung.

Wegen des Verstoßes gegen diese Bewährung verhängte die erste Strafkammer des Landgerichts Bielefeld nun gegen den Mann wegen dieser Taten eine weitere Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Es ging dabei seinerzeit um sieben Fälle von Wohnungseinbruchdiebstählen und versuchten Einbrüchen. Daraus ergibt sich die gebrochene Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.

Da der 33-Jährige, wie Eisenberg erklärte, drogenabhängig ist und es sich bei den Taten um „Beschaffungskriminalität“ handelte, ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor muss der Täter aber noch für ein Jahr und drei Monate in Haft bleiben. Seine bereits abgesessenen sieben Monate Untersuchungshaft werden angerechnet.

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