Ordnungsamt und Polizei erläutern Regeln für Radler auf der Beuthener Straße – Schutzstreifen in Planung
Fahrradfahrer sind verunsichert
Espelkamp
Die Situation für Fahrradfahrer auf der Beuthener Straße in Espelkamp bereitet vielen Radlern Kopfzerbrechen. Dürfen sie nun auf dem Radweg fahren oder müssen sie auf die Straße? Diese Frage beantworten Ordnungsamt und Polizei.
Die Beuthener Straße ist eine der Hauptverkehrsstraßen in Espelkamp. Sie ist eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen in der Stadt und daher natürlich stark frequentiert – sowohl vom Auto- und Schwerlastverkehr als auch von Fahrradfahrern.
Bei den Radlern jedoch herrscht große Verunsicherung, wo genau sie auf der Beuthener Straße fahren dürfen oder sogar müssen. Besorgte Bürger haben in der Redaktion dieser Zeitung angerufen und gefragt, welche Regeln denn nun auf der Beuthener Straße für die Fahrradfahrer gelten würden. Es gebe auf der Straße keine Piktogramme, hieß es. Aber es sei auch nicht eindeutig zu erkennen, ob man als Fahrradfahrer in beiden Richtungen auf dem Fahrradweg fahren dürfe.
Peter Kleine-Beek
Peter Kleine-Beek, zuständiger Sachbearbeiter im Ordnungsamt, bringt Licht ins Dunkel. „Aus Richtung Westen kommend, von der Lübbecker Straße in Richtung Isenstedter Straße, gibt es eine Benutzungspflicht des Fahrradweges.“
Freie Wahl
In Richtung Westen, also in Richtung Fabbenstedt, fahrende Radler haben bis jetzt hingegen noch die freie Wahl. Sie können sowohl den Radweg benutzen, da dort das Zeichen „Radfahrer frei“ angebracht ist. Sie können aber auch auf die rechte Seite der Fahrbahn wechseln.
Diese Regel für die in westliche Richtung fahrenden Radfahrer soll sich jedoch diesen Sommer ändern. Kleine-Beek sagt, dass das Schild „Radfahrer frei“ verschwinden wird. Denn: „Der Fahrradstreifen soll diesen Sommer kommen.“
Schutzstreifen
Die Stadt sei dabei vom Landesbetrieb Straßen-NRW abhängig, da die Beuthener Straße eine Kreisstraße ist. Eigentlich sollte bereits im kommenden Jahr der Schutzstreifen für die Radler aufgebracht werden. Dies jedoch habe nicht funktioniert. Das Ordnungsamt sei derzeit dabei, die Planungen für verschiedene Straßen – inklusive Beuthener Straße – auszuarbeiten. Und Kleine-Beek hofft, dass der neue Fahrradschutzstreifen auch tatsächlich in diesem Jahr aufgebracht wird. Dann besteht für die Radler, die in Richtung Westen unterwegs sind, die Pflicht, auf dem Schutzstreifen zu fahren. Der Streifen ist nicht wie ein Fahrradweg abgetrennt von der Straße sondern befindet sich auf der Fahrbahn.
Uli Riebe
Bezirksbeamter Uli Riebe ergänzt die Ausführungen des Ordnungsamtes. Das Zeichen „Radfahrer frei“ bedeute nichts anderes, als das man „Gast auf dem Radweg ist“. Man müsse ihn aber nicht nutzen.
Das blaue Fahrrad-Verkehrszeichen mit der Kennung Z 237 gebe jedoch eine Benutzungspflicht an. „Der Fahrradfahrer muss den Radweg nutzen, es sei denn, der Weg ist zu schlecht“, so Riebe. Dann dürfe der Radler auf die Straße wechseln.
Radverkehrssicherheitskonzept
Innerhalb des Stadtgebiets wird das blaue Schild bald so gut wie verschwunden sein. Denn innerorts solle der Radverkehr nach dem neuen Radverkehrssicherheitskonzept zu 80 bis 90 Prozent auf die Fahrbahn gebracht werden, betont Riebe. Außerorts wird das blaue Zeichen weiterhin auf die Nutzung des Radweges aufmerksam machen.
Das Radverkehrssicherheitskonzept für Espelkamp ist 2019 vorgestellt worden. Im Zuge dieser Diskussion haben viele Bürger ihr Unbehagen kundgetan, künftig schwerpunktmäßig auf der Straße fahren zu müssen.
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