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Bundeswehr ermittelt nach mutmaßlichen Vorfällen in Hille – Corona-Impfung der gesamten Bundeswehr geplant

Hat Soldat gegen Impfungen agitiert?

Minden

Die Bundeswehr geht dem Verdacht nach, dass ein Soldat während seines Einsatzes am Impfzentrum des Kreises Minden-Lübbecke in Hille Menschen vor dem Impfen gewarnt haben soll.

Christian Althoff

Symbolbild. Foto: Thomas F. Starke

Seit Öffnung des Impfzentrums am 8. Februar hilft das in Minden stationierte Panzerpionierbataillon 130 dort mit zehn Soldaten. Sie weisen Autofahrer ein und unterstützen gehbehinderte Menschen.

Vor etwa einer Woche bekam ein in Hille eingesetzter Soldat nach Angaben der Bundeswehr mit, dass sich eine Frau über einen Soldaten beschwerte. Der hatte offenbar versucht, sie vom Impfen abzuhalten. Major André Burdich, Pressestabsoffizier des Bataillons: „Er soll den Impfstoff und die Impfaktion gegenüber Zivilisten schlechtgemacht haben.“ Möglicherweise betroffene Bürger haben sich bisher allerdings nicht bei der Bundeswehr gemeldet.

Soldat abgezogen

Der Soldat werde nun nicht mehr am Impfzentrum eingesetzt – zu seinem eigenen Schutz, aber auch, um den Ruf der Bundeswehr zu wahren. „Denn Äußerungen gegen das Impfen entsprechen nicht unserer Sicht. Wir Panzerpioniere unterstützen seit Oktober mit 180 Soldaten viele deutsche Städte in der Corona-Krise, und es wäre schade, wenn ein Zwischenfall den ganzen Einsatz in einem schlechten Licht erscheinen ließe.“ Jeder könne seine Meinung zum Impfen haben, aber die Äußerungen, die in Hille gefallen sein sollen, könnten dem Ansehen der Bundeswehr schaden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohten dem Soldaten deshalb auch Disziplinarmaßnahmen.

Impfpflicht in Sicht

Der Mann muss außerdem damit rechen, demnächst selbst geimpft zu werden. Ein Sprecher des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz sagte dieser Zeitung, die Aufnahme der Corona-Impfung ins Impfschema der Bundeswehr sei geplant, aber offiziell noch nicht erfolgt. Bundeswehrangehörige müssen nach Paragraph 17a des Soldatengesetzes ärztliche Maßnahmen gegen ihre Willen dulden, wenn das zur Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dient.

So entschied das Gericht

Erst im Dezember hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, Strafen gegen Impfverweigerer bei der Bundeswehr seien rechtmäßig. Im konkreten Fall hatte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der sogenannten Basisimpfung (Tetanus, Keuchhusten...) verweigert, weil er sein Asthma und seine Neurodermitis auf vorangegangene Impfungen zurückführte. Daraufhin war gegen ihn ein achttägiger Arrest verhängt worden – zu Recht, wie die Richter entschieden. Übertragbare Krankheiten beeinträchtigten die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Deshalb müssten Soldaten die Einschränkung des Rechts auf Unversehrtheit hinnehmen. Nur bei einer „erheblichenGefahr für Leben oder Gesundheit“ sei eine Impfung nicht zumutbar.

 Az.:BVerG 2 WNB 8.20

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