Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - Vorm Bielefelder Landgericht verurteilt
Acht Jahre Haft für Hüllhorster (45)
Hüllhorst/Bielefe...
Eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren ist am Montag am Landgericht Bielefeld gegen einen 45-jährigen Hüllhorster verhängt worden.
Er wurde in fünf Fällen für schuldig befunden: in drei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, in einem Fall des sexuellen Missbrauchs sowie des Straftatbestands der Körperverletzung.
Dem Angeklagten wurde unter anderem zur Last gelegt, 1998 und Anfang 1999 seinen damals 13-jährigen Neffen in dessen Zimmer in Preußisch Oldendorf vergewaltigt zu haben. Zwischen Februar 2001 und Februar 2004 soll er zudem einen anderen Neffen in seiner damaligen Wohnung in Brakel sexuell missbraucht und später in seiner Wohnung in Preußisch Oldendorf zweimal sexuell schwer missbraucht haben. Zwischen Ende 2011 und März 2016 soll der Mann überdies einen weiteren Neffen sexuell missbraucht haben.
Zunächst kommt der Hüllhorster für zwei Jahre ins Gefängnis und wird dann in einer Entziehungsanstalt untergebracht. „In der Regel beträgt der Aufenthalt dort zwei Jahre. Diese Zeit wird auf die Haftstrafe angerechnet“, erklärte der Sprecher des Landgerichts, Guiskard Eisenberg.
Mehr als 50 Einzeltaten des Hüllhorsters seien juristisch als eine Tat angesehen worden. Weil in all diesen Fällen von einer erheblichen Schädigung der seelischen Entwicklung der Opfer auszugehen sei, so Eisenberg. Für weitere mehr als 40 Taten habe es einen Freispruch gegeben, da der Geschädigte kein Kind mehr, also mindestens 14 Jahre alt gewesen sei, und keine Anzeichen von Gewaltanwendung vorlägen.
Für etwaige Revision besteht nun eine Woche Zeit.
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