Schöffengericht Minden: Mindener und Hüllhorster wegen besonders schweren Diebstahls verurteilt
Alles erbeutet, was von Wert erschien
Minden/Hüllhorst
Weitere Einträge für ihre langen Vorstrafenregister haben am Freitag ein 38-jähriger Mindener und ein 34-jähriger ehemaliger Hüllhorster gesammelt. Das Schöffengericht Minden verurteilte die beiden wegen besonders schweren Diebstahls zu Haftstrafen.
Während der frühere Hüllhorster, der aus dem offenen Vollzug in den Gerichtssaal kam, insgesamt drei Jahre und drei Monate absitzen muss, kam sein Mittäter mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davon. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden im Jahr 2018 in ein Lagerhaus mit angrenzender Werkstatt in Porta Westfalica sowie in Minden an der Friedrich-Wilhelm-Straße und der Bäckerstraße in ein Autohaus beziehungsweise ein Restaurant eingebrochen waren. Die Frage nach einem möglichen unbekannten Mittäter konnte an diesem Freitagmorgen nicht beantwortet werden.