Flüchtlingsaufnahmegesetz: zu oft Pauschale für Asylbewerber geltend gemacht – 22 Fälle werden noch geprüft
Land fordert von Hüllhorst Geld zurück
Hüllhorst (WB/kk)
„Da müssen wir Geld zurückzahlen“, sagte Bürgermeister Michael Kasche. Mehr an Erörterung und Kommentierung zum Tagesordnungspunkt „Flüchtlingsaufnahmegesetz“ gab es nicht in der jüngsten Ratssitzung.
Geschlossen stimmte das Gremium einer außerplanmäßigen Zahlung zu, resultierend aus einer Rückforderung des Landes für 2017.
Die Summe beläuft sich auf 82.270 Euro. Mit einer Rückzahlungsaufforderung steht Hüllhorst nicht allein da. Die Bescheide des Landes sind an alle NRW-Kommunen gegangen. Hintergrund ist eine durch IT-NRW 2020 vorgenommene Datenanalyse. Danach sind in den Jahren 2017 bis 2019 landesweit in insgesamt 156.254 Fällen monatliche FlüAG-Pauschalen in Höhe von jeweils 866 Euro durch Kommunen geltend gemacht und vom Land ausgezahlt worden, „für die unter heutigen Gesichtspunkten nach einem Abgleich mit dem Ausländerzentralregister (AZR) die Voraussetzungen nach dem FlüAG fehlen oder zumindest zu prüfen sind“. Kurz vor Eintritt der Verjährung habe das Land nun zunächst die Fälle aus 2017 geltend gemacht, so die Verwaltung.
„Ursache für fehlerhafte Meldungen können zum Beispiel nachträgliche Datenbereinigungen im AZR sein sowie die Tatsache, dass sich der ausländerrechtliche Status einer FlüAG-Person durch die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) oder eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung jederzeit ändern kann“, erläutert die Verwaltung. Für die Gemeinde Hüllhorst handele es sich im Durchschnitt um monatlich acht Personen, für die nachträglich eine Überzahlung geltend gemacht werde. Überwiegende Gründe seien Rechtskreiswechsel, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht einmal dem Ausländeramt bekannt gewesen seien. Die FlüAG-Zuweisungen 2017 betrugen nach Angaben der Verwaltung insgesamt 984.642 Euro, im Durchschnitt wurden für etwa 95 Personen monatlich die pauschalen 866 Euro gezahlt.
Bislang 73 Falschzahlungen in 2017
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Joachim Stamp, schreibt in einem Bericht an den Landtag, dass „trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung eine hohe Fehleranfälligkeit bei der Abfrage von personenbezogenen Daten aus dem Ausländerzentralregister besteht“.
Für die Gemeinde Hüllhorst handelt es sich um 95 Fälle, aufgeteilt in 22 noch zu prüfende Fälle (19.052 Euro) und 73 Falschzahlungen (63.218 Euro).
Ein Blick in die anderen Kommunen im Altkreis offenbart folgende Zahlen: Espelkamp: 61 Fälle (12 Prüffälle, 49 Falschzahlungen), Lübbecke: 82 Fälle (45 Prüffälle, 37 Falschzahlungen), Preußisch Oldendorf: 49 Fälle (26 Prüffälle, 23 Falschzahlungen), Rahden: 23 Fälle (5 Prüffälle, 18 Falschzahlungen) und Stemwede: 96 Fälle (27 Prüffälle, 69 Falschzahlungen).
Das Land NRW hat eine Zahlungsfrist von zehn Monaten eingeräumt, um allen Kommunen eine umfassende Prüfung zu ermöglichen.
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