Neuaufstellung des Regionalplans OWL - Erörterungsverfahren und Stellungnahmen der Gemeinde
Streitpunkte sind Beendorf und Gewerbepark
Hüllhorst
Mit dem Regionalplan OWL haben sich Verwaltung und Politik unlängst erneut befasst. In Fachausschuss und Rat ging es um das Erörterungsverfahren und die Stellungnahme der Gemeinde Hüllhorst. Anregungen beziehungsweise Stellungnahmen sind weiter möglich.
Der Regionalplan OWL (RP) wird durch den Regionalrat beschlossen, die Erarbeitung des Entwurfs geht dann an die Bezirksplanungsbehörde, wie Verwaltungsmitarbeiter Thomas Will im Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss erläuterte. Er regelt die räumliche Nutzung aus überörtlicher und fachübergreifender Sicht. „Landschafts- und Freiraumschutz, aber auch Siedlungsentwicklung werden dort überwacht und dargestellt, um dann die konkurrierenden Ansprüche an den Raum abzuwägen“, so Will. Für die Gemeinde sei der RP ein übergeordneter Rahmen für die kommunale Planung, also bei Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zu beachten.