Streit um Bau-Erde auf Naturschutzflächen am Torfmoor vor dem Verwaltungsgericht
Boden muss abgetragen werden
Lübbecke/Minden
Nicht nur das eigentliche Torfmoor mit seinen vielen wiedervernässten Flächen steht unter Naturschutz. Auch viele Randflächen, die für Laien wie normale Wiesen und Weiden aussehen, dürfen nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Das ist jetzt einem Landwirt aus Gehlenbeck vor Gericht sehr eindringlich und kostspielig vor Augen geführt worden.
Mit einem Vergleich endete am Montag vor der I. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden das Verfahren, in dem der Landwirt gegen einen Bescheid des Kreises Minden-Lübbecke klagte. Der Kreis hatte verfügt, dass der 78-Jährige rund 3500 Kubikmeter Boden aus Hausbau-Maßnahmen von zwei seiner Äcker wieder abtragen muss. 864 Kubikmeter muss er zur Deponie Pohlsche Heide schaffen lassen. Ob das auch für die übrige, inzwischen reduzierte Menge gilt, sollen Bodenanalysen ergeben.