Stadt Lübbecke hat Bebauungsplan in Arbeit, der alte Lieber-Werke umfasst
Brache soll wieder nutzbar werden
Lübbecke
Auf kaum ein Gelände in Lübbecke trifft der Begriff „Industriebrache“ wohl so zu wie auf das Grundstück des früheren Werkzeugmaschinenherstellers Lieber an der Steubenstraße.
Eingezäunt, zugewachsen und ziemlich unansehnlich liegt das Werk mit seinem markanten Schriftzug in Sichtweite der B65. Doch obwohl es kaum vorstellbar scheint, dass die Fabrik aus ihrem Dornröschenschlaf noch einmal wachgeküsst wird: Das Grundstück ist mit seiner Lage durchaus attraktiv und könnte wieder gewerblich genutzt werden. Und das ist einer der Gründe, warum die Stadt Lübbecke solch eine mögliche Nutzung in geordnete Bahnen lenken möchte.
2018 hat der städtische Bauausschuss den Startschuss zur Bauleitplanung für das ganze Gebiet nördlich von Kreisel und B65 gegeben. Die Fläche wird westlich begrenzt vom Westerbach (Bäckerei Schmidt), nördlich von den Bahngleisen und östlich vom Umwelthof beziehungsweise der Einmündung Strubbergstraße. In diesem Gelände befinden sich auch Wohnhäuser sowie Gewerbe: von der Fahrschule über das Ofenstudio bis zum Sonderpreis-Baumarkt. Ein neuer Bebauungsplan soll künftig rechtlich absichern, dass sich an dieser Mischung nichts Grundlegendes ändern kann. Baudezernent Ingo Ellerkamp: „Wir wollen, dass sich im Sinne unseres Einzelhandelskonzepts dort kein Einzelhandel ansiedeln kann, der ins Stadtzentrum gehört.“ Dazu zählen beispielsweise Lebensmittelmärkte oder Bekleidungsgeschäfte. Der Bebauungsplan würde dann auch den Rahmen bieten für den Fall, dass sich auf dem Gelände der Lieber-Werke wieder etwas tut.
In der Nachkriegszeit waren die Lieber-Werke an der Steubenstraße sehr erfolgreich mit der Herstellung von Drehmaschinen. Doch Ende des vorigen Jahrhunderts ging es mit dem Eisenguss bergab. Versuche, im Bereich Solar Fuß zu fassen, führten offenbar nicht zum Erfolg. Fabrikant Otto Lieber wurde 2009 als Liquidator eingesetzt. Doch das Insolvenzverfahren wurde „mangels Masse“ abgelehnt und die „Lieber Werkzeugmaschinen GmbH“ 2013 aus dem Handelsregister gelöscht. Otto Lieber musste das nicht mehr miterleben. Er war 2011 gestorben.
Eine Erbengemeinschaft aus Mitgliedern der Familie versucht seitdem, das Gelände zu verkaufen. Bislang ohne Erfolg, wohl auch, weil das Kreis-Umweltamt ein Wort mitzusprechen hat. Wo in früheren Zeiten mit Maschinenölen gearbeitet wurde, da gibt es häufig Boden- oder Wasserverunreinigungen. Deshalb ist das Lieber-Werk auch als so genannter Altstandort im Altlastenkataster des Kreises Minden-Lübbecke verzeichnet.
Nach Angaben der Stadt Lübbecke sind Teilflächen des Grundstücks bereits untersucht worden, um auszuschließen, dass davon eine Umweltgefahr ausgeht. Historische Berichte würden aber nahelegen, dass auch auf anderen Teilen des Areals der Boden belastet ist. Weitere Untersuchungen seien notwendig und der Kreis suche dazu auch das Gespräch mit den Eigentümern.
Schon jetzt feststehen dürfte, dass entweder auf die jetzigen Eigentümer oder auf die Käufer eine große und kostspielige Sanierungsaufgabe zukommt.
Weil für den Bebauungsplan noch nicht alle Vorarbeiten abgeschlossen sind, hat die Stadtverwaltung nun angeregt, die gleich zu Planungsbeginn 2018 verhängte Veränderungssperre zum zweiten Mal um ein Jahr zu verlängern. Baudezernent Ingo Ellerkamp: „Dadurch kann nichts passieren, was dem beabsichtigten Zweck der Bauplanung zuwider läuft.“ Bau- und Hauptausschuss haben bereits zugestimmt. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. „Aber wir sind zuversichtlich, den Bebauungsplan in diesem Zeitraum bis zum Satzungsbeschluss zu bringen“, sagte Ellerkamp.
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