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Rechtliche Betreuungen führen – ein besonderes Ehrenamt

Lübbecker Verein leistet wertvollen Dienst

Lübbecke

Wer sich in unserer Gemeinschaft freiwillig und äußerst sinnstiftend engagieren möchte, der hat unter anderem die Möglichkeit ehrenamtlich als rechtliche Betreuerinnen oder Betreuer im Evangelischen Verein für Betreuungen Lübbecke aktiv zu werden.

Betreuungen werden dabei für Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung ihre Angelegenheiten des Lebens ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn

Diese Menschen leisten, wie viele andere Menschen in unserer Gesellschaft auch, einen wertvollen Dienst. „Wertschätzung und Anerkennung sind auch hier, wie auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft sehr wichtig“, erklärt Stephan Harbarth.

Er ist einer von vier Mitarbeitenden des Evangelischen Vereins für Betreuungen Lübbecke und führt mit seinen Kolleginnen und Kollegen zum einen hauptamtlich rechtliche Betreuungen, begleitet aber auch Menschen welche ehrenamtlich Betreuungen führen bei allen Fragen rund um den Alltag der Betreuungsführung.

Größtmögliches Maß an Selbstbestimmung

Betreuungen werden dabei für Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung ihre Angelegenheiten des Lebens ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Für die Einrichtung der Betreuung sind dabei die Betreuungsgerichte bei den jeweiligen Amtsgerichten zuständig. „Die größtmögliche Orientierung am Willen des Betroffenen ist dabei im Rahmen der Betreuungsführung wichtig“, erklärt Stephan Harbarth. Ziel ist es, den betreuten Personen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Der Umfang einer rechtlichen Betreuung orientiert sich dabei immer am persönlichen Unterstützungsbedarf des jeweiligen Betreuten und ist in Form von Aufgabenkreisen genau festgelegt. So kann eine Betreuung im Rahmen der Gesundheits- oder Vermögenssorge oder auch im Bezug auf die Aufenthaltsbestimmung angelegt sein. Es kann aber auch einer Unterstützung bei Behördenangelegenheiten oder in anderen Bereichen nötig sein. Auch eine Kombination ist denkbar. Der Betreuungsumfang wird dabei immer wieder überprüft und individuell festgelegt. „Wichtig ist dabei für potenzielle Ehrenamtler zu wissen, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine praktische Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist diese zu organisieren“, betont Stephan Harbarth.

Persönlicher Kontakt ist wichtig

Für die Betreuungsführung im Rahmen eines Ehrenamtes ist dabei grundsätzlich geeignet, wer volljährig ist und in der Lage ist die betroffene Person tatsächlich zu betreuen. Zudem ist Sicherheit in der deutschen Sprache nötig. Es reicht hier nicht nur rein administrative Aufgaben am Schreibtisch übernehmen zu können. Auch der persönliche Kontakt zu den Betreuten ist wichtig. Gefordert ist darüber hinaus ein Führungszeugnis ohne Eintrag. Selbiges gilt für das Schuldnerverzeichnis. Hier ist auch eine Kontrolle durch das Gericht möglich.

„Grundsätzlich kann jeder Mensch eine Betreuung führen, es sei denn familiäre, berufliche oder sonstige Verpflichtungen sprechen dagegen“, erklärt Stephan Harbarth. Darüber hinaus darf man als Betreuer selbst nicht spielsüchtig sein, keine psychischen Erkrankungen haben oder selbst unter Betreuung stehen. „Wichtig sind ein ausgeprägtes persönliches Engagement, Freude an Kommunikation sowie ein Geschick im Organisieren. Interesse an anderen Menschen und ein spürbares Einfühlungsvermögen schaden ebenfalls nicht.“, ergänzt Berufsbetreuerin Noemi Witt.

Mit den Herausforderungen nicht alleine

Wer eine Betreuung ehrenamtlich führt, erhält in der Regel eine pauschale Aufwandsentschädigung von zurzeit 400 Euro pro Jahr und geführter Betreuung. Bei besonders umfangreichen Betreuungen ist eine direkte Abrechnung der entstandenen Kosten auf Antrag möglich.

Wer eine Betreuung ehrenamtlich führt, ist mit den anstehenden Herausforderungen nicht alleine. Ansprechbar sind die zuständigen Betreuungsgerichte, die Betreuungsstellen oder aber die Betreuungsvereine.

„Eine Mitgliedschaft bei uns ist kostenlos und beinhaltet auch eine Versicherung für eventuelle Vermögensschäden, welche im Rahmen der Betreuungsführung entstehen könnten“, erklärt Noemi Witt.

Regelmäßig Fortbildungen und Vorträge

Darüber hinaus werden regelmäßig Fortbildungen und Vorträge zu betreuungsrelevanten Themen durchgeführt und es wird bei der sach- und fachgerechten Durchführung der Betreuung umfassend unterstützt. Auch die Möglichkeit zum regelmäßigen Austausch ist dabei selbstverständlich.

Auch wenn die Übernahme einer ehrenamtlich geführten Betreuung anspruchsvoll ist, so kann man selbst daran wachsen und längerfristig Verantwortung für andere Menschen übernehmen. Abwechslungsreich und immer wieder spannend ist es ein bereicherndes Ehrenamt für beide Seiten.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat oder Fragen rund um die rechtliche Betreuung, der erreicht Stephan Harbarth telefonisch unter 05741/2362026.

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